Häufigste Wörter

Willenserklärung

Übersicht

Wortart Substantiv
Numerus Singular , Plural: Willenserklärungen
Genus femininum (weiblich)
Worttrennung Wil-lens-er-klä-rung
Nominativ die Willenserklärung
die Willenserklärungen
Dativ der Willenserklärung
der Willenserklärungen
Genitiv der Willenserklärung
den Willenserklärungen
Akkusativ die Willenserklärung
die Willenserklärungen
Singular Plural

Übersetzungen

Deutsch Häufigkeit Englisch
Willenserklärung
 
(in ca. 79% aller Fälle)
Intent
de Im Juli 1998 unterzeichneten die Verteidigungsminister Frankreichs , Deutschlands , Italiens , Spaniens , Großbritanniens sowie meines eigenen Landes , Schwedens , eine Willenserklärung zur Erleichterung des Strukturwandels in der europäischen Verteidigungsindustrie .
en In July 1998 the defence ministers of France , Germany , Italy , Spain , Great Britain and my own country Sweden signed a Declaration Of Intent concerning measures to ease structural change in the European defence industry .

Häufigkeit

Das Wort Willenserklärung hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 69807. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 0.61 mal vor.

69802. Nachf.
69803. Investmentbank
69804. Inv.-Nr.
69805. Sargon
69806. Rocher
69807. Willenserklärung
69808. kulturgeschichtliche
69809. Triebzug
69810. Cannibal
69811. Ex-Klub
69812. Bleibt

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

  • Rechtsfolge
  • Rechtsgeschäft
  • Willenserklärungen
  • rechtsgeschäftliche
  • Rechtsgrund
  • Unwirksamkeit
  • Erklärenden
  • Rechtsgeschäfts
  • Anfechtung
  • Geltendmachung
  • Kündigungserklärung
  • Einwendung
  • Schadensersatzpflicht
  • Rechtsfolgen
  • Nichtigkeit
  • Vertretungsmacht
  • Formvorschriften
  • Rechtsposition
  • Sittenwidrigkeit
  • schuldrechtliche
  • Schuldanerkenntnis
  • Gläubigers
  • Schuldverhältnisses
  • Leistungspflicht
  • rechtsgeschäftlichen
  • Ersitzung
  • Verwaltungsakts
  • Gefährdungshaftung
  • BGB
  • Akzessorietät
  • unbeachtlich
  • Einrede
  • konkludent
  • Sicherungsabrede
  • Vertretenen
  • Schuldner
  • Anerkenntnis
  • Ausschlussfrist
  • Schuldverhältnis
  • sittenwidrig
  • Geschäftsfähigkeit
  • Widerrufsrecht
  • Rechtshängigkeit
  • Zession
  • Schädiger
  • Fristsetzung
  • Schuldübernahme
  • Geschäftsherrn
  • Klagebefugnis
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Beweislastumkehr
  • Schuldners
  • Verbindlichkeit
  • Aufrechnung
  • gutgläubigen
  • Anspruchsgrundlage
  • Verwaltungsaktes
  • Rechtswirksamkeit
  • Tatbestandsmerkmal
  • Versagung
  • Rechtswidrigkeit
  • Steuerbescheid
  • Einreden
  • Nichtberechtigten
  • Sachmangel
  • Nacherfüllung
  • Verweisung
  • Beweislast
  • Rechtfertigungsgrund
  • Kontoinhabers
  • Verfügungsbefugnis
  • Orderpapiere
  • schuldrechtlichen
  • gutgläubige
  • Drittschuldner
  • ZPO
  • Eigentümergrundschuld
  • Drittwirkung
  • Einwilligungsvorbehalt
  • Leistungsklage
  • schuldhaft
  • Geschäftsunfähigkeit
  • Begründetheit
  • Vormerkung
  • Verwaltungsakt
  • Verpflichtungsgeschäft
  • Mieters
  • Rechtsinhaber
  • Verpflichtete
  • Gesetzeswortlaut
  • Verfügungsgeschäft
  • Verpflichtungsklage
  • Eigentumserwerb
  • dingliche
  • Beweiserhebung
  • subsidiär
  • Verschulden
  • schuldhafte
  • Kaufsache
  • Klageerhebung
  • Zeige 50 weitere
  • Zeige weniger

Kollokationen

  • einer Willenserklärung
  • eine Willenserklärung
  • die Willenserklärung
  • der Willenserklärung
  • Willenserklärung des
  • Willenserklärung , die

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

ˈvɪlənsʔɛɐ̯ˌklɛːʀʊŋ

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Unterwörter

Worttrennung

Wil-lens-er-klä-rung

In diesem Wort enthaltene Wörter

Willens erklärung

Abgeleitete Wörter

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Deutschland
  • jedoch ein solcher , der die Abgabe einer Willenserklärung oder den Bestand eines Mietvertrages betrifft . Dieser
  • Umständen demjenigen , der auf die Wirksamkeit der Willenserklärung vertraut hat , Schadensersatz leisten . Der Umfang
  • können . Diese Zeichnung entspricht quasi einer einseitigen Willenserklärung , die auf Zuteilung der entsprechenden Aktien hofft
  • mit dem ein Vorbehalt bei Abgabe einer konkludenten Willenserklärung bezeichnet wird , der mit den äußeren Umständen
Deutschland
  • Geltendmachung einer anderweitigen Auslegung verwirkt . Eine stillschweigende Willenserklärung kann nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen jedoch dann nicht angenommen
  • einzelnen Willenserklärungen . Rechtsgeschäfte bestehen aus mindestens einer Willenserklärung und sind auf die Herbeiführung eines bestimmten rechtlichen
  • . Dieser Irrtum berechtigt den Erklärenden , seine Willenserklärung unverzüglich anzufechten , was nach BGB zur anfänglichen
  • Duldung oder Unterlassung bestimmter Handlungen , Abgabe einer Willenserklärung usw . ) ; das Rechtsschutzinteresse des Gläubigers
Deutschland
  • BGB , schützt dagegen den Rechtsverkehr . Die Willenserklärung ist dann so zu verstehen , wie sie
  • . Fall BGB ) gibt der Erklärende die Willenserklärung nicht so ab , wie er sie abgeben
  • , was nach BGB zur anfänglichen Nichtigkeit der Willenserklärung führt . Unter einer Eigenschaft versteht man alle
  • der Geschäftswille , schadet das der Wirksamkeit der Willenserklärung nicht . Davon geht auch das BGB aus
Deutschland
  • genaue Zeitpunkt des Zugangs , mit dem die Willenserklärung dann wirksam wird , Abs . 1 BGB
  • 1 , Abs . 1 BGB ist die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen stets nichtig . Dies trifft aber
  • des Ehevertrags oder in der Gestalt der privaten Willenserklärung ( z. B. BGB , ZPO ) in
  • ) . Die Gestaltungserklärung ist also eine empfangsbedürftige Willenserklärung , die nach Abs . 1 BGB der
Recht
  • ist ein Tatbestand , der aus mindestens einer Willenserklärung besteht , die entweder allein oder in Verbindung
  • begründen . Die Willensbestimmung ergibt sich aus der Willenserklärung ( voluntatis declaratio ) , die entweder ausdrücklich
  • ist dies zwar nicht möglich ; eine derartige Willenserklärung wird aber in der Rechtsprechung als entsprechend weitreichende
  • eine Maßnahme und erklärt ihren Willen . Diese Willenserklärung geschieht nicht ausdrücklich - also nicht schriftlich ,
Recht
  • ) . Der Handlungswille ist notwendiger Bestandteil einer Willenserklärung . Er fehlt bei Schlafenden , Bewusstlosen ,
  • irgendjemand davon Kenntnis nehmen müsste . Eine nicht-empfangsbedürftige Willenserklärung ist zum Beispiel Bestandteil des Testaments , der
  • Rückschluss nie . Schweigen wird zum Akt der Willenserklärung erst und nur dadurch , dass sich der
  • betritt . Dagegen ist ein Schweigen grundsätzlich keine Willenserklärung , weil ihm in der Regel kein Erklärungswert
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