Häufigste Wörter

ZPO

Übersicht

Wortart Abkürzung
Numerus Keine Daten
Genus Keine Daten
Worttrennung Keine Daten

Häufigkeit

Das Wort ZPO hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 22106. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 2.60 mal vor.

22101. Volksgruppen
22102. Parasiten
22103. Strong
22104. werben
22105. Pfleger
22106. ZPO
22107. „“
22108. Once
22109. Ehrenpreis
22110. thailändischen
22111. Inquisition

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

Kollokationen

  • ( ZPO )
  • 1 ZPO
  • 2 ZPO
  • ( ZPO ) .
  • nach ZPO
  • 3 ZPO
  • der ZPO
  • in ZPO
  • ( ZPO ) ,
  • ZPO ) . Die
  • ZPO )
  • ZPO ,
  • gem . ZPO
  • ZPO ) . Das
  • ZPO .
  • ( ZPO ) . Die

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

Z PO

Abgeleitete Wörter

  • EGZPO
  • öZPO
  • dZPO
  • ZPO-Reform
  • ZPO-Kommentar
  • FL-ZPO
  • ZPO-Fallrepetitorium
  • NZPO
  • fl-ZPO
  • ZPO-Verfahren
  • ZPO-Familiensachen
  • ZPO-Zustellung
  • ZPO-Reformgesetz
  • ZPO/GVG

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Deutschland
  • ZPO
  • Erteilungsvoraussetzungen
  • Vorverfahrens
  • anwendbare
  • Prozessverbindung
  • ZPO ) , qualifizierte Erteilungsvoraussetzungen ( und bis ZPO ) vorliegen . Man unterscheidet bei den qualifizierten
  • ) , zur kurzen , 24-stündigen Ladungsfrist ( ZPO ) und den Beweisvorschriften ( ZPO ) ,
  • , weil diese Teil des Erkenntnisverfahrens sind ( ZPO , ZPO ) . Bei der Verwaltungsvollstreckung (
  • 3 ZPO ) . An der in der ZPO enthaltenen Regelung orientieren sich auch die Verwaltungs-Vollstreckungsgesetze des
Deutschland
  • “ ersetzt ( Abs . 2 Satz 2 ZPO ) . Die Urteilsgründe werden in der Regel
  • das Arrestatorium in Abs . 1 Satz 1 ZPO genannt . Diese Anordnung ist stets Teil des
  • hinterlegungsgleichwertigen Sicherheit ( Abs . 1 Satz 2 ZPO ) . Das Prozessaval dient entweder der Durchführung
  • beispielsweise in Abs . 2 Nr . 2 ZPO ) . Eine gesetzliche Definition gibt es nicht
Deutschland
  • liegt darin , dass nach Abs . 3 ZPO ( auch dann , wenn kein Beitritt als
  • So hat eine Partei nach Abs . 1 ZPO grundsätzlich ihre Prozesshandlungen mit Blick auf einen zügigen
  • sein können . Das stellt Abs . 4 ZPO klar . Sinn und Zweck der Vollstreckungsabwehrklage ist
  • Die notwendige Streitgenossenschaft bewirkt nach Abs . 1 ZPO , dass eine eigentlich Säumige Partei , als
Deutschland
  • auch im selbständigen Beweisverfahren ( § ff . ZPO ) zulässig sein . Die Beweisaufnahme wirkt dann
  • Voraussetzungen einer Klageänderung nach den § ff . ZPO zulässig ist . Auch in der zweiten Instanz
  • wegen Geldforderungen ist in den § ff . ZPO geregelt . Ist jedoch die finanzielle Lage des
  • des Gegenteils ( § 138 Abs . 4 ZPO ) . in Gestalt des Rechts auf Nichtwissen
Deutschland
  • Satz 1 SGB I ordnet Abs . 1 ZPO keine gesetzliche Unpfändbarkeit des Arbeitseinkommens an . Seit
  • die Soll-Formulierung in Abs . 1 Satz 2 ZPO ebenso als Muss-Vorschrift auszulegen ist wie in §
  • ( § Abs . 2 Satz 1 , ZPO ) oder bei Urteilen und Prozessvergleichen der Urkundsbeamte
  • Zivilprozess aus Abs . 1 Nr . 4 ZPO . Entgegen dem Wortlaut des Abs . 2
Deutschland
  • handelt er aber gleich einem vorsitzenden Richter ( ZPO ) , d. h. er ist Sitzungspolizei ,
  • der gesamten Kammer durchgeführt wird , vgl . ZPO . Der beauftragte Richter ist , anders als
  • der das Gericht gewöhnlich zu tagen pflegt ( ZPO ) . Anlass für einen solchen Lokaltermin ist
  • im Einzelfall die allgemeine Beweiswirkung einer Urkunde nach ZPO zukommen , nach der zwar nicht der Inhalt
Deutschland
  • ab ( s. § 331 Abs . 2 ZPO ) . Der Rechtsstreit ist dann in dieser
  • Zessionars berufen . Gem . Abs . 2 ZPO wirken Abreden im Sinne des § 399 Fall
  • Methode an ( siehe § 278 Abs 5 ZPO ) . Mit dem Versuch , die Mediation
  • der Richter ( § 315 Abs . 1 ZPO ) Ein Strafurteil besteht aus folgenden Bestandteilen :
Deutschland
  • ZPO ) , das Versäumnisurteil ( § 331 ZPO ) , das Anerkenntnisurteil ( § 307 ZPO
  • Versicherung und Haft ( § § 899 ff ZPO ) ; Rechtsbeschwerden gemäß § 70 FamFG in
  • ZPO ) und das Grundurteil ( § 304 ZPO ) .
  • , sind auch das Teilurteil ( § 301 ZPO ) , das Versäumnisurteil ( § 331 ZPO
Deutschland
  • ins Minus geraten sollte ( Abs . 6 ZPO ) . Die Höhe des Arbeitslosengeld II richtet
  • Leistungsort ( vom Gesetz in , BGB , ZPO sowie in der Vertragspraxis auch Erfüllungsort genannt )
  • ) und die Prozessvollmacht ( 1 . Halbsatz ZPO ) , für die Bankvollmacht besteht keine gesetzliche
  • geregelt ( vgl . z.B. Abs . 1 ZPO ) . Ansonsten wird sie aus der örtlichen
Deutschland
  • Die Möglichkeit der Klagerücknahme ist in Zivilprozessordnung ( ZPO ) geregelt . Sie ist bis zum Eintritt
  • Sie ist in den bis der Zivilprozessordnung ( ZPO ) geregelt . Durch die Streitverkündung wird die
  • Subsidiär ( ersatzweise ) kommt die Zivilprozessordnung ( ZPO ) zur Anwendung . Die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes
  • dar . Der Scheckprozess ist in Zivilprozessordnung ( ZPO ) geregelt . Auf ihn sind entsprechend die
Deutschland
  • Versäumnisurteil erlassen werden kann ( Abs . 1 ZPO ) . Nicht zu verwechseln ist der Streitgenosse
  • selbständigen Beweisverfahren zulässig , obwohl Abs . 2 ZPO von einem Rechtsstreit spricht . Hinsichtlich des Ergebnisses
  • Gemeinschaft nicht vollstreckbar sind , Abs . 3 ZPO , wäre das ein kaum erklärlicher Widerspruch und
  • Verlangen glaubhaft gemacht werden ( Abs . 4 ZPO ) . Die Präklusion umfasst nicht die Widerklage
Deutschland
  • ZPO . Diese Zuständigkeiten sind nach § 802 ZPO ausschließlich . Nach ( bestrittener ) Ansicht des
  • Gerichtsständen der Art. 12 bis 19 und 23 ZPO . Diese Zuständigkeiten sind nach § 802 ZPO
  • den Regeln der § § 1025 ff . ZPO . Institutionalisierten Schiedsverfahren liegen eigene Verfahrensordnungen des jeweiligen
  • wie Inländer unter den Voraussetzungen des § 114 ZPO Prozesskostenhilfe . Die gilt nach § 116 Nr
Deutschland
  • im Allgemeinen eine Güteverhandlung vorangehen ( § 278 ZPO ) . Das Gericht soll überhaupt in jeder
  • " Beweis durch Augenschein " ( § 371 ZPO ) und spielt einerseits auf das Gerichtsverfahren ,
  • ob zunächst ein schriftliches Vorverfahren ( § 276 ZPO ) durchgeführt werden soll oder ein früher erster
  • allerdings nicht ohne Einschränkung . Nach § 504 ZPO muss der Amtsrichter , bei dem eine zur
Deutschland
  • die Verfahrensgrundsätze und die Regelung der Prozessvoraussetzungen der ZPO halten , sie können hingegen freiwillig ein spezialisiertes
  • . Von diesem Grundsatz bilden die Stufenklage nach ZPO und bestimmte Leistungsbegehren eine Ausnahme , bei denen
  • , oder mittels des frühen ersten Termins , ZPO . Der Haupttermin verläuft in der Weise ,
  • bei der Klagerücknahme zu tragen . Deshalb ermöglicht ZPO den Parteien die Möglichkeit durch beiderseitige Erledigungserklärung den
Deutschland
  • tragen hat . Dies folgt im Zivilrecht aus ZPO , während für verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten VwGO diese Rechtsfolge
  • von Bundesrecht oder einer anderen Vorschrift beruht , ZPO , StPO . Hiernach unterscheiden sich absolute und
  • Erledigungserklärung ( ZPO ) . Im Unterschied zur ZPO beginnt die Rechtshängigkeit im Verwaltungsprozess durch die Erhebung
  • 2 ZPO ) und über das Zeugnisverweigerungsrecht ( ZPO ) . Einteilung nach der Grundlage des Urteils
Deutschland
  • . Die Nebenintervention führt prozessual zur Interventionswirkung nach ZPO . Die Interventionswirkung ähnelt der Rechtskraft , ist
  • des BAG ist die Frist , abweichend von ZPO , jedoch nicht allein durch den Eingang der
  • ein späteres Vollstreckungsverfahren . Die Vollstreckungsklausel darf nach ZPO nur auf einer Ausfertigung angebracht werden , nicht
  • die Annahme ausdrücklich oder schlüssig verweigert ( , ZPO ) . Im Bereich der Dienstverträge und Arbeitsverträge
Deutschland
  • dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung beigewohnt haben ( ZPO ) . Gegebenenfalls muss vor den erkennenden Richtern
  • mündlichen Verhandlung nahelegt , dass z. B. die ZPO etwas zur akustischen Verständlichkeit der Verhandlung ( vor
  • auch im Falle des Bestreitens keines Beweises ( ZPO ) , sondern kann vom Richter ohne Beweisaufnahme
  • mündlichen Verhandlung , sondern in vorbereitenden Schriftsätzen ( ZPO ) gestellt . Da im Zivilprozess keine Aufklärung
Deutschland
  • Verhandlung beisteht , ohne Rechtsanwalt zu sein ( ZPO ) . Unabhängig hiervon ist gemäß ZPO in
  • nach Zustellung des Versäumnisurteiles Einspruch einlegen ( f. ZPO ) . Damit wird nach ZPO der Prozess
  • ( f. ZPO ) . Damit wird nach ZPO der Prozess in die Lage vor dem Versäumnisurteil
  • beendet ist , Zurückverweisung an das Tatsachengericht , ZPO . Im Übrigen führen rügbare Verfahrensfehler ( ZPO
Deutschland
  • . Der Verkäufer kann mit der Drittwiderspruchsklage nach ZPO gegen die Pfändung vorgehen . Bei Insolvenz des
  • bei dessen Zwischenverwahrer nach den , , und ZPO pfänden . Ein gutgläubiger Erwerb ( und Einwendungsausschluss
  • bestätigt : Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung nach ZPO auf eine Herausgabe der Wohnung beschränken , wenn
  • Bei den Gründen der Eintragung im Schuldnerverzeichnis nach ZPO wird nicht mehr die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Deutschland
  • Rechtsprechung mit der Feststellungsklage ( Abs . 1 ZPO ) , in der der Geschädigte die Feststellung
  • . Die prozessuale Gestaltungsklage nach Abs . 1 ZPO analog ist statthaft , wenn der Kläger (
  • vorzugsweise Befriedigung , ZPO Aufhebung eines Schiedsspruchs , ZPO Das öffentliche Recht kennt die Anfechtungsklage nach Abs
  • wird die Vollstreckung aufgeschoben . , , , ZPO : Vermögensauskunft des Schuldners , , , ZPO
Deutschland
  • Zivilprozessordnung ( ZPO ) ( , , , ZPO ) diversen anderen Gesetzen , unter anderem Abs
  • Mahnbescheid ( ZPO ) und der Vollstreckungsbescheid ( ZPO ) , im deutschen Strafprozess der Strafbefehl (
  • gerichtlichen Verfahren geregelt : für den Zivilprozess in ZPO ( Zivilprozessordnung ) , für den Strafprozess in
  • sich für den Zivilprozess aus Abs . 2 ZPO und für den Strafprozess aus StPO . Wer
Deutschland
  • seinen Antrag für erledigt erklären , InsO i.V.m. ZPO oder zurücknehmen , InsO i.V.m. ZPO . Im
  • InsO i.V.m. ZPO oder zurücknehmen , InsO i.V.m. ZPO . Im letzteren Fall trägt der Antragsteller stets
  • Erbrecht . Kommentierung von BGB , FamFG , ZPO , BeurkG , GBO , EGBGB , EStG
  • Hans-Wolfgang Micklitz ) Kommentierung der § § 128-165 ZPO ; 214-229 ZPO ; § § 239-252 ZPO
Kriegsmarine
  • Öffentlichkeitsgrundsatzes . Holger Jäckel : Das Beweisrecht der ZPO . Ein Praxishandbuch für Richter und Rechtsanwälte .
  • , Christoph Lichtenberg : Die Berufung in der ZPO . LexisNexis , Wien 2009 , ISBN 978-3-7007-4495-5
  • , Hans-Dieter Schwind ( Hrsg . ) : ZPO Definitionen-Kalender . Ewald von Kleist Verlag , Broschiert
  • zu befriedigen ist . Thomas/Putzo , Zivilprozessordnung ( ZPO ) , 29 . Auflage , Verlag C.H.Beck
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung OK