Häufigste Wörter

Rechtsfolgen

Übersicht

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Übersetzungen

Deutsch Häufigkeit Finnisch
Rechtsfolgen
 
(in ca. 65% aller Fälle)
Oikeudelliset
de Ein weiterer zentraler Punkt der Richtlinie sind natürlich die Rechtsfolgen .
fi Oikeudelliset vaikutukset ovat luonnollisesti direktiivin toinen keskeinen asia .
Deutsch Häufigkeit Spanisch
Rechtsfolgen
 
(in ca. 53% aller Fälle)
asignarsele
de Man sollte prinzipiell von denselben Rechtsfolgen wie bei Unterschriften ausgehen .
es En principio , deberá asignarsele las mismas consecuencias jurídicas que a la firma .
Deutsch Häufigkeit Ungarisch
Rechtsfolgen
 
(in ca. 100% aller Fälle)
nyilatkozatnál
de Zwar wird im Vertrag der Schutz der Bürger als Ziel erwähnt , doch ist dies eine bloße politische Erklärung ohne Rechtsfolgen .
hu A Szerződés valóban célként említi a polgárok védelmét , de ez nem több politikai nyilatkozatnál , nincs mögötte jogi erő .

Häufigkeit

Das Wort Rechtsfolgen hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 71866. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 0.59 mal vor.

71861. Speichermedium
71862. Beech
71863. Forscherteam
71864. Schlossparks
71865. 1996-2001
71866. Rechtsfolgen
71867. Bibliothekare
71868. ermutigen
71869. strömenden
71870. Dombrowski
71871. subjektiver

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

  • zivilrechtliche
  • Sittenwidrigkeit
  • Formvorschriften
  • Rechtsfolge
  • rechtsgeschäftliche
  • zivilrechtlichen
  • Generalklausel
  • Drittwirkung
  • Verwaltungsakte
  • Rechtswirkungen
  • Rechtshängigkeit
  • Rechtsgüter
  • rechtsgeschäftlichen
  • subsidiär
  • Schutzpflichten
  • Geschäftsfähigkeit
  • Geltendmachung
  • Rechtswidrigkeit
  • Willenserklärungen
  • Rechtsgeschäfts
  • Gefährdungshaftung
  • Vertragsfreiheit
  • Rechtsgeschäfte
  • Verfügungsbefugnis
  • Gesetzeswortlaut
  • Verwaltungsakts
  • Ersitzung
  • Rechtsnormen
  • Rechtsposition
  • Begründetheit
  • Rechtswirksamkeit
  • Staatshaftung
  • Tatbestände
  • Schadensersatzpflicht
  • Widerrufsrecht
  • Rechtsgeschäft
  • Rechtsbehelfe
  • Schuldverhältnisse
  • Versorgungsausgleich
  • Rechtswahl
  • Verhältnismäßigkeitsprinzip
  • Willenserklärung
  • ZPO
  • Generalklauseln
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Einwendung
  • Bindungswirkung
  • zivilrechtlicher
  • europarechtlichen
  • Beurteilungsspielraum
  • prozessuale
  • unbeachtlich
  • Rechtsordnung
  • BGB
  • zivilrechtlich
  • Verweisung
  • Schadensersatzansprüche
  • sittenwidrig
  • Verfahrensarten
  • Tätigwerden
  • Rechtsordnungen
  • Schuldverhältnis
  • Gleichheitssatz
  • Vertretungsmacht
  • Drittschuldner
  • EGGVG
  • Leistungspflicht
  • Vertrauensschutz
  • Verwaltungsaktes
  • Verfahrensvorschriften
  • Verpflichtungsklage
  • Verfahrensbeteiligten
  • Leistungsklage
  • Klagebefugnis
  • Schädiger
  • Bestandskraft
  • Ausschlussfristen
  • Regelungen
  • Akzessorietät
  • Bereicherungsrecht
  • Schutzbereich
  • Gesetzesvorbehalt
  • Rechtsnorm
  • Grundrechts
  • Schuldners
  • Anspruchsgrundlage
  • Rechtsverhältnis
  • Schadensersatzanspruch
  • Rechtfertigungsgründe
  • Tatbestand
  • Beweislast
  • Vertragsverletzung
  • Vollstreckungstitel
  • Zulässigkeit
  • Verbindlichkeit
  • Gesetzgeber
  • Schuldverhältnisses
  • Legalitätsprinzip
  • vollstreckbar
  • Legaldefinition
  • Zeige 50 weitere
  • Zeige weniger

Kollokationen

  • die Rechtsfolgen
  • Rechtsfolgen der
  • Die Rechtsfolgen
  • Rechtsfolgen des
  • und Rechtsfolgen
  • der Rechtsfolgen

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

Abgeleitete Wörter

  • Rechtsfolgenseite
  • Rechtsfolgenlösung
  • Rechtsfolgenverweisung
  • Rechtsfolgenerwartung
  • Rechtsfolgenausspruch

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Deutschland
  • Handlung ist in der Regel ausschlaggebend für die Rechtsfolgen , die den Täter treffen . Für die
  • können sich auf die mit der Tat verwirkten Rechtsfolgen und damit auf die von der Ahndungsmaßnahme betroffene
  • Risikobereich die Leistungsstörung fällt , hat derjenige die Rechtsfolgen zu tragen . Juristische Konsequenzen hat dies vor
  • : Der Bürger muss erkennen können , welche Rechtsfolgen sich aus einem Verhalten für ihn ergeben .
Deutschland
  • bewirkt in Deutschland in vielen Bereichen die gleichen Rechtsfolgen wie eine Ehe , wenngleich sie rechtlich als
  • - und Rechtsmängel wurde im Hinblick auf die Rechtsfolgen grundsätzlich gleichgestellt . Dies diente der - teilweise
  • Voraussetzungen eine Urkunde als Scheck gilt und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind . Es ist damit die
  • bereits im Ausland begründet wurde und daraus lediglich Rechtsfolgen in Deutschland abgeleitet werden ( effet atténué des
Deutschland
  • materiellen Strafrecht , das strafbares Verhalten definiert und Rechtsfolgen für solches Verhalten vorsieht , sind für die
  • einschränkt . Er ähnelt von den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der früheren Entmündigung wegen Verschwendung . Der Einwilligungsvorbehalt
  • anzuwenden . Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt , ist das Verfahren zur
  • DDR . Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmte , war das Verfahren zur
Deutschland
  • Schuldnerverzug
  • Widerrufs
  • Vertretungsmacht
  • BGB
  • treffen
  • unmittelbar für und gegen den Vertretenen . Die Rechtsfolgen der rechtsgeschäftlichen Handlung treffen also nicht den Vertreter
  • Wirkung abzugeben oder entgegenzunehmen , dass die ausgelösten Rechtsfolgen den anderen treffen . Abzugrenzen ist die Vertretungsmacht
  • Strohmann will wissentlich die mit einem Vertrag verbunden Rechtsfolgen eintreten lassen . Das Vorschieben eines Strohmanns erfolgt
  • sich bringen wird . Der Schuldnerverzug löst verschiedene Rechtsfolgen aus , vor Allem die Schadensersatzpflicht des Schuldners
Deutschland
  • bestraft werden kann . Lediglich die hierfür festgesetzten Rechtsfolgen kommen nicht zur Anwendung . Ein Verhalten ,
  • materiellen Sinne ist die Baugenehmigung , da sie Rechtsfolgen nicht für eine unbestimmte Vielzahl von Einzelfällen ,
  • gibt ; diese dürfen im Hinblick auf die Rechtsfolgen weder verkannt noch vernachlässigt werden . Die Auswirkungen
  • Abweichungen davon als Rechtsbruch festgestellt und ( mit Rechtsfolgen ) geahndet werden können . Schon das Bestehen
Deutschland
  • : In einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen und sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art . Nachdem das deutsche Strafgesetzbuch keine
  • Instanz statt . Solche Gerichte bestimmen auch die Rechtsfolgen wie Strafmaß ( in Strafverfahren ) oder Schadensersatz
  • ) . Dagegen kann der Strafrichter die gleichen Rechtsfolgen verhängen wie das Schöffengericht ( Abs . 2
  • Körperverletzung , Eigentumsentziehung , Sachbeschädigung und anderes mit Rechtsfolgen belegt wurden , andererseits entsprechende Rechtsurkunden fehlen ,
Deutschland
  • , da die Saldotheorie so besser an die Rechtsfolgen des Rücktritts gem . § ff . BGB
  • 21 Abs . 1 UmwStG a.F. treten die Rechtsfolgen der Veräußerung für aus einer offenen Einlage steuerneutral
  • Gefahrerhöhung neu geregelt und vor allem in den Rechtsfolgen der vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung gem . VVG und der
  • Schenkung hinauslaufen . Unternehmer können in Kenntnis der Rechtsfolgen des § 241a Abs . 1 BGB Gebrauchshandlungen
Jurist
  • Dissertation
  • jur
  • Dissertationsarbeit
  • Rechtsnatur
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Privatrecht . Heidelberg 1989 Siegfried Schwung : Die Rechtsfolgen aus der Anwendung der ordre public-Klausel im Internationalen
  • Dissertation zum Thema Vorvertragliche Informationshaftung - Vorsatzdogma , Rechtsfolgen , Schranken . 2003 wurde er in München
  • , Einführung ins Ordnungswidrigkeitenrecht - Teil 2 : Rechtsfolgen , Zeitschrift für das Juristische Studium ( ZJS
  • P. Streppel : Die Rahmenkompetenz . Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Rahmengesetzgebung des Bundes , Nomos Verlag ,
Recht
  • und er seine rechtlichen Wirkungen entfaltet , seine Rechtsfolgen also von denjenigen , an die der Rechtsakt
  • die DIN-Norm darauf gerichtet , aus sich heraus Rechtsfolgen irgendwelcher Art herbeizuführen . Gesetz im formellen Sinn
  • hat die Nichtbefolgung solcher nicht normativen Gebräuche keine Rechtsfolgen . Als eine sehr alte Verfassung ist die
  • richten sich die Mängel bei Eheschluss einschließlich ihrer Rechtsfolgen und Heilungsmöglichkeiten nach der Rechtsordnung des Staates ,
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