Häufigste Wörter

Rechtsgeschäft

Übersicht

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Häufigkeit

Das Wort Rechtsgeschäft hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 79759. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 0.51 mal vor.

79754. Haithabu
79755. Laxenburg
79756. Martti
79757. Meisterklassen
79758. Umwelteinflüsse
79759. Rechtsgeschäft
79760. Haufe
79761. platzte
79762. abgestürzt
79763. Poetische
79764. Hochstaden

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

  • Schuldverhältnis
  • Rechtsverhältnis
  • Willenserklärung
  • rechtsgeschäftliche
  • Verpflichtungsgeschäft
  • Rechtsgeschäfts
  • Rechtsfolge
  • Verfügungsgeschäft
  • schuldrechtliche
  • Willenserklärungen
  • Widerrufsrecht
  • rechtsgeschäftlichen
  • Rechtsgrund
  • Pfandrecht
  • dingliche
  • schuldrechtlichen
  • Formvorschriften
  • Gläubigers
  • Sittenwidrigkeit
  • Schuldanerkenntnis
  • Bereicherungsrecht
  • BGB
  • Orderpapier
  • dingliches
  • Schuldners
  • Sicherungsabrede
  • Verwaltungsakt
  • Anfechtung
  • Einwendung
  • Verfügungsbefugnis
  • Vertretungsmacht
  • Rechtsfolgen
  • Schuldner
  • Geltendmachung
  • Nichtberechtigten
  • Ersitzung
  • Drittschuldner
  • Anspruchsgrundlage
  • Vollstreckungstitel
  • Schuldverhältnisses
  • Zession
  • Kündigungserklärung
  • Klageerhebung
  • Orderpapiere
  • Eigentumserwerb
  • Schuldverhältnisse
  • Aufhebungsvertrag
  • Rechtswirksamkeit
  • Anwartschaftsrecht
  • konkludent
  • Grundschuld
  • Ausschlussfrist
  • Abstraktionsprinzip
  • gutgläubiger
  • Kündigungsrecht
  • Rechtshandlungen
  • Rechtshängigkeit
  • Einrede
  • Geschäftsherrn
  • Dienstvertrag
  • gutgläubigen
  • ZPO
  • Berechtigter
  • Innenverhältnis
  • Rechtsgeschäfte
  • Verwaltungsakts
  • Aufrechnung
  • BeurkG
  • Kaufsache
  • Verwaltungsaktes
  • Erbschein
  • i.S.d.
  • dinglichen
  • Berechtigten
  • GBO
  • Kontokorrent
  • sittenwidrig
  • Schädiger
  • Geschäftsunfähigkeit
  • Gefährdungshaftung
  • Mietverhältnis
  • Hauptschuldner
  • Schadensersatzanspruch
  • Einwilligungsvorbehalt
  • Rechtsposition
  • Versicherungsvertrag
  • Anerkenntnis
  • Akzessorietät
  • Verschulden
  • Steuerbescheid
  • Nacherfüllung
  • Vertretenen
  • Zessionar
  • subsidiär
  • Eigentümergrundschuld
  • Sachmangel
  • Sicherungsübereignung
  • Betriebsvereinbarung
  • Bestandskraft
  • Vergütungsanspruch
  • Zeige 50 weitere
  • Zeige weniger

Kollokationen

  • ein Rechtsgeschäft
  • das Rechtsgeschäft
  • durch Rechtsgeschäft
  • Rechtsgeschäft , das
  • einem Rechtsgeschäft

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

Rechts geschäft

Abgeleitete Wörter

  • Rechtsgeschäftes

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Deutschland
  • 7 Jahren können nach deutschem Recht in einem Rechtsgeschäft gleich welcher Art nur als Bote tätig werden
  • ein . Für jedes einnahmen - oder ausgabenwirksame Rechtsgeschäft gilt ein Vieraugenprinzip : Der oder die Vorsitzende
  • deutschsprachigen Ländern ist für die Eheschließung als personenrechtlichem Rechtsgeschäft heute jedoch überall die höchstpersönliche Mitwirkung erforderlich und
  • sogenannte Grundverkehrskommission mit Ihren Mitgliedern , ob das Rechtsgeschäft genehmigt wird oder nicht . Jedes der neun
Deutschland
  • Kündigung umgedeutet werden . Zunächst muss ein nichtiges Rechtsgeschäft vorliegen . Es kommt nicht darauf an ,
  • , voraus . Die Missbrauchshandlung kann nur ein Rechtsgeschäft oder eine hoheitliche Handlung sein . Missbrauch ist
  • allerdings , dass der Betriebsübergang nur durch ein Rechtsgeschäft ausgelöst wird , der Inhaberwechsel kann sich vielmehr
  • die Willensbestimmung auf die bestimmte Absicht , ein Rechtsgeschäft mit rechtlicher Wirkung vorzunehmen . Da diese fehlt
Deutschland
  • sich aus „ Gesetz , behördlichem Auftrag oder Rechtsgeschäft “ ergeben muss . In der höchstrichterlichen Rechtsprechung
  • im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Formen für ein Rechtsgeschäft oder für bestimmte Erklärungen im Zusammenhang mit einem
  • UN-Kaufrecht Vorrang hat ) dem Vertragsstatut . Zugrundeliegendes Rechtsgeschäft : Das dem Tätigwerden des Vertreters zugrunde liegende
  • handelt es sich entweder um eine durch einseitiges Rechtsgeschäft erteilte sogenannte Vollmacht ( II BGB ) oder
Recht
  • so gestellt zu werden , als wäre das Rechtsgeschäft nie entstanden . Das negative Interesse kann in
  • Hauptsiegel , sowie der Umstand für jedes einfache Rechtsgeschäft durch viel Zeitaufwand das gut kontrollierte und verschlossene
  • ist nicht korrekt , da kein Kauf als Rechtsgeschäft stattfindet . Insbesondere findet die Ablösezahlung oft nicht
  • Vorteil an , nicht darauf , dass ein Rechtsgeschäft wirtschaftlich besonders vorteilhaft ist ( sog . „
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