Häufigste Wörter

Ahndung

Übersicht

Wortart Substantiv
Numerus Singular , Plural: Ahndungen
Genus femininum (weiblich)
Worttrennung Ahn-dung
Nominativ die Ahndung
die Ahndungen
Dativ der Ahndung
der Ahndungen
Genitiv der Ahndung
den Ahndungen
Akkusativ die Ahndung
die Ahndungen
Singular Plural

Häufigkeit

Das Wort Ahndung hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 90872. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 0.43 mal vor.

90867. Aufbrechen
90868. Benefit
90869. Heisterbach
90870. Informationsgehalt
90871. Austrocknen
90872. Ahndung
90873. gravierender
90874. Nisibis
90875. Erbfolgestreit
90876. Gelfand
90877. Verwaltungswissenschaft

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

Kollokationen

  • Ahndung von
  • die Ahndung
  • Ahndung der
  • zur Ahndung
  • die Ahndung von
  • der Ahndung
  • und Ahndung

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

ˈaːndʊŋ

Ähnlich klingende Wörter

Reime

Unterwörter

Worttrennung

Ahn-dung

In diesem Wort enthaltene Wörter

Ahn dung

Abgeleitete Wörter

  • Ahndungen

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Deutschland
  • Ordnungswidrigkeiten vorwerfbar begangen werden müssen , scheidet eine Ahndung aus , wenn der Betroffene aufgrund seiner Fehlvorstellung
  • in einem Bußgeldverfahren zu ahnden . Eine mehrfache Ahndung ein und desselben Lebenssachverhaltes widerspricht dem Grundsatz ne
  • ein Adhäsionsverfahren beantragen , in dem neben der Ahndung der Straftat auch über ihre zivilrechtlichen Ansprüche (
  • schließt den Vorsatz aus , lässt aber eine Ahndung fahrlässigen Verhaltens zu , soweit gesetzliche Vorschriften auch
Deutschland
  • Besonderheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten bei der Verfolgung und Ahndung . Während bei normalen Ordnungswidrigkeiten die Verwaltungsbehörden zuständig
  • Haupttätigkeitsfeld liegt in der Ermittlung , Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten . Abzugrenzen ist die Institution Polizei
  • unterstellt werden . Zuständig für Ermittlungen und die Ahndung von Verstößen ist die Bundesnetzagentur ( BNetzA ,
  • ) und treffen verwaltungsrechtliche Maßnahmen ( z. B. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ) , damit festgestellte Mängel vom
SS-Mitglied
  • Kriegsverbrecherprozessen der Alliierten , standen zunächst die rechtsstaatliche Ahndung und Sühne der NS-Verbrechen im Vordergrund . Zudem
  • anderen Kriegsverbrecherprozessen der Alliierten , zunächst die rechtsstaatliche Ahndung der NS-Verbrechen im Vordergrund . Laut Aussagen eines
  • anderen Kriegsverbrecherprozessen der Alliierten , zunächst die rechtsstaatliche Ahndung und Sühne der NS-Verbrechen im Vordergrund . Zudem
  • offenbarte die Schwierigkeiten der bundesdeutschen Justiz mit der Ahndung von NS-Verbrechen . Nach 1945 wurde beschlossen ,
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