Häufigste Wörter

StPO

Übersicht

Wortart Abkürzung
Numerus Keine Daten
Genus Keine Daten
Worttrennung Keine Daten

Häufigkeit

Das Wort StPO hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 26721. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 2.06 mal vor.

26716. Errungenschaften
26717. Actress
26718. einsetzten
26719. Stürme
26720. Horb
26721. StPO
26722. Nike
26723. Biotechnologie
26724. gewartet
26725. physiologischen
26726. milden

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

Kollokationen

  • ( StPO )
  • 2 StPO
  • 1 StPO
  • ( StPO ) .
  • nach StPO
  • 3 StPO
  • der StPO
  • ( StPO ) ,
  • gemäß StPO
  • StPO ) . Die
  • StPO )
  • StPO geregelt
  • StPO ) . Der

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

St PO

Abgeleitete Wörter

  • JStPO
  • EGStPO

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Deutschland
  • Abs
  • Satz
  • Revisionsgrund
  • Richterbank
  • Buchst
  • ) , der Sachverständigeneid ( Abs . 2 StPO ) bezieht sich nicht auf Zusatztatsachen .
  • werden ( Abs . 3 , Satz 2 StPO ) ; er wird dann anschließend über die
  • Wohnungen ( Abs . 1 Nr . 3 StPO ) . Darüber hinaus unterliegt das Vermögen des
  • bis 4 , Abs . 2 , 3 StPO Aussageverweigerungsrecht ( Wahl der Äußerung oder Nichtäußerung )
Deutschland
  • in der Regel Einstellungen wegen geringer Schuld ( StPO ) , gegen Auflagen ( StPO ) oder
  • Schuld ( StPO ) , gegen Auflagen ( StPO ) oder im Hinblick auf andere Verfahren oder
  • geöffnet werden , sondern nur vom Richter ( StPO ) . Weiterhin erlaubt StPO auch die Beschlagnahme
  • vom Richter ( StPO ) . Weiterhin erlaubt StPO auch die Beschlagnahme von Postsendungen , die sich
Deutschland
  • kann unter restriktiven Gesichtspunkten nach Abs . 2 StPO Ordnungshaft ( veraltet : Beugehaft ) angeordnet werden
  • oben genannten Richtlinien . Nach Abs . 2 StPO kann die Identität auch bei den Personen festgestellt
  • Gesetz nennt potentielle Gefahren in Abs . 2 StPO in Form von drei Haftgründen : Flucht oder
  • den Verteidiger wahrgenommen wird ( Abs . 1 StPO ) . Ist allerdings die Ermittlung noch nicht
Deutschland
  • Zeugen und in Abs . 1 Satz 2 StPO für den Beschuldigten , der Ausgang liegt in
  • kommen . Nach Abs . 4 Satz 1 StPO ist der Beschuldigte zu Prozessbeginn auch dann auf
  • ) vollstreckt ( Abs . 2 Satz 1 StPO ) . Zu einer Durchsuchung einer Wohnung ,
  • Sinne des Abs . 1 Nr . 4 StPO bezeichnet , gegen die ein wegen Fluchtgefahr erlassener
Deutschland
  • bei einem Vergehen die Sache nach § 153 StPO einstellen , wobei sie hiervon - je nach
  • eindeutigen Hinweise . Nach § 274 Satz 1 StPO kann die Beachtung der für die Hauptverhandlung vorgeschriebenen
  • Strafe zu beantragen ( vgl . § 455 StPO ) - auf diese Weise auch einen neuen
  • . Der Antrag im Sinne von § 171 StPO ist kein Strafantrag in diesem Sinne , da
Deutschland
  • Fall bei Verstößen gegen , , Strafprozessordnung ( StPO ) , also als Schutz vor Selbstbelastung (
  • die Grundlage für den Strafprozess die Strafprozessordnung ( StPO ) ; sie ist keine Verordnung , sondern
  • Grundlage für den Strafprozess die österreichische Strafprozessordnung ( StPO ) . Sie regelt das Verfahren über die
  • weitere Straftaten regeln , und der Strafprozessordnung ( StPO ) , die für die Erforschung Eingriffsbefugnisse für
Deutschland
  • der Richter gemäß § 119 Abs . 6 StPO an . Eine Reihe von typischerweise immer wieder
  • § 140 Abs . 1 Nr . 6 StPO notwendig , wenn der Beschuldigte zum Zwecke der
  • die § ff . und Abs . 2 StPO , die wiederum jeweils an andere tatbestandliche Voraussetzungen
  • ( vgl . § 160 Abs . 2 StPO ) nicht mit ihrer Weisungsabhängigkeit vom Justizminister und
Deutschland
  • , so dass diese relativ neue Vorschrift der StPO scharf kritisiert wird . Daneben besteht auch ein
  • gegen ihn besteht keine Möglichkeit eines Rechtsmittels ( StPO ) . Lediglich im Falle der Ablehnung der
  • ) und durch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens ( StPO ) gestützt . Hier verwehrt der Grundsatz „
  • ist an den Vortrag allerdings nicht gebunden ( StPO ) . Trotz dieses Grundsatzes ist es in
Deutschland
  • für die Strafverfolgung stehen in der Strafprozessordnung ( StPO ) und für Ordnungswidrigkeiten im Ordnungswidrigkeitengesetz ( OwiG
  • Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ) , die Strafprozessordnung ( StPO ) , das Jugendgerichtsgesetz ( JGG ) ,
  • ( Zivilprozessordnung ) , für den Strafprozess in StPO ( Strafprozessordnung ) , für den Verwaltungsprozess in
  • . Strafgesetzbuch ( StGB ) und Strafprozessordnung ( StPO ) . Bei einem Antragsdelikt ist der Strafantrag
Deutschland
  • dessen Identität zu schützen . Die Strafprozessordnung ( StPO ) und das Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ) enthalten
  • Strafverfahren , namentlich die Vorschriften der Strafprozessordnung ( StPO ) , des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes .
  • geringer Schuld ( gem . Abs . 1 StPO ) wieder eingestellt . Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main hob
  • RL ) . Nach und der Strafprozessordnung ( StPO ) sowie OWiG ist einem Beschuldigten vor Beginn
Deutschland
  • Abs . 1 ZPO , Abs . 1 StPO ) . Im Zivilprozess darf der Richter ,
  • ; sog . Anfangsverdacht gemäß Abs . 2 StPO in Verbindung mit Abs . 1 StPO )
  • gilt für den Strafprozess ( Abs . 1 StPO für die Berufung , Abs . 1 StPO
  • strafverfolgend gemäß StPO Festnahmen gemäß Abs . 2 StPO Verkehrskontrollen gemäß Abs . 5 StVO Eine Besonderheit
Deutschland
  • zusammenhängende Entscheidungen ( § 1 Abs . 1 StPO ) . Der Strafprozess gehört zum Bereich des
  • Straftaten ( Abs . 1 Nr . 1 StPO ) . Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr hat die
  • gemäß § 31 Abs . 2 Z 2 StPO vor einem Geschworenengericht zu verhandeln . Herabwürdigung des
  • Strafbefehls durch den Richter ; Abs . 2 StPO , Absehen von Verfolgung ; Einstellung nach Abs
Deutschland
  • ersten Angeklagten zur Sache hätte erfolgen müssen ( StPO ) . Das Beruhen des Urteils auf einem
  • Abwesenheit , der Durchführung des Hauptverfahrens entgegensteht ( StPO ) . Das Gericht muss das Verfahren auch
  • neuen Tatsachen und Beweismittel “ im Sinne des StPO vorgelegt wurden , die einen Freispruch des Verstorbenen
  • ein Beweiserhebungsverbot in der Hauptverhandlung im Zeitpunkt des StPO , also bis zum Abschluss der jeweiligen Beweiserhebung
Recht
  • Speicherdauer und das Auskunftsrecht von Betroffenen . Nach StPO hat jede speichernde Stelle ( Staatsanwaltschaft ) eine
  • erneute Beweisaufnahme , diesmal ohne die Beschränkungen des StPO , stattfindet . Bis 1994 war das Verfahren
  • , Strafverfahren frühzeitig durch Einstellung ( z.B. , StPO ) zu beenden , liegt die Zahl der
  • auch verneint werden , was zum Konflikt mit StPO führt . Die Ermessensentscheidung der Staatsanwaltschaft zum besonderen
Deutsches Kaiserreich
  • Nr
  • Alt
  • Erkennungsdienstes
  • relevanteste
  • Strafverfahrens
  • Bezug zum Verfahren stand ( Nr . 3 StPO ) wenn ein zivilgerichtliches Urteil , auf welches
  • dieser Verletzung beruht . ( Nr . 6 StPO ) Der in der Praxis relevanteste Fall ist
  • der Privatklage verwiesen ( 1 Nr . 5 StPO ) . Nachstellung begründet nicht automatisch einen Anspruch
  • , wenn einer der in Nr . 1-6 StPO genannten Gründe vorliegt . Diese sind : wenn
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung OK