Häufigste Wörter

Gemeindeordnung

Übersicht

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Häufigkeit

Das Wort Gemeindeordnung hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 22545. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 2.54 mal vor.

22540. Bäckerei
22541. Taufbecken
22542. oberösterreichischen
22543. garantieren
22544. Cadillac
22545. Gemeindeordnung
22546. Werdegang
22547. Clive
22548. Spielberg
22549. Reflexionen
22550. 4,4

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

Kollokationen

  • der Gemeindeordnung
  • baden-württembergischen Gemeindeordnung
  • Gemeindeordnung von
  • Deutschen Gemeindeordnung
  • Gemeindeordnung vom
  • baden-württembergischen Gemeindeordnung mit
  • Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt eingeführt . Die
  • Gemeindeordnung für
  • Gemeindeordnung vom 30 . Januar 1935
  • Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt eingeführt . Die eingemeindete Gemeinde
  • Deutsche Gemeindeordnung
  • die Gemeindeordnung
  • Deutschen Gemeindeordnung vom 30 . Januar 1935
  • der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt eingeführt . Die
  • Gemeindeordnung und
  • baden-württembergischen Gemeindeordnung mit jeweils eigenem Ortschaftsrat und
  • Gemeindeordnung mit jeweils eigenem Ortschaftsrat und Ortsvorsteher
  • Gemeindeordnung mit eigenem
  • Gemeindeordnung von 1935
  • der Gemeindeordnung für
  • der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt eingeführt . Die eingemeindete Gemeinde
  • Gemeindeordnung für das
  • neue Gemeindeordnung
  • Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt eingeführt . Die aufgenommene
  • Gemeindeordnung , das
  • der Gemeindeordnung von
  • Hessische Gemeindeordnung
  • Deutschen Gemeindeordnung von
  • Gemeindeordnung vom 30 . Januar 1935 unterstellt

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

Gemeinde ordnung

Abgeleitete Wörter

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

  • GO:
    • Gemeindeordnung für
  • NGO:
    • Niedersächsische Gemeindeordnung
  • DGO:
    • Deutsche Gemeindeordnung
  • HGO:
    • Hessische Gemeindeordnung

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Gemeinde
  • Onstmettingen sind zugleich Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung , das heißt , sie haben einen von
  • Warmbronn sind zugleich Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung , das heißt sie haben jeweils einen von
  • Oberachern sind zugleich Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung , das heißt es gibt jeweils einen von
  • Ortsteil Schmitzingen wurden Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung eingerichtet , das heißt , sie haben jeweils
Gemeinde
  • der Lücke sind Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung mit jeweils eigenem Ortschaftsrat und Ortsvorsteher als dessen
  • und Steinen sind Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung mit jeweils eigenem Ortschaftsrat und Ortsvorsteher als dessen
  • Neuneck sind als Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung mit jeweils eigenem Ortschaftsrat und Ortsvorsteher als dessen
  • Wohnbezirks II sind Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung mit jeweils eigenem Ortschaftsrat und Ortsvorsteher als dessen
Gemeinde
  • beiden Stadtteile bilden Wohnbezirke im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung und im Stadtteil Stetten ist eine Ortschaft im
  • Stadtteile bilden zugleich Wohnbezirke im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung und mit Ausnahme des Stadtteils Kandern Ortschaften im
  • Stadtteile bilden zugleich Wohnbezirke im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung und mit Ausnahme des Stadtteils Kenzingen sind Ortschaften
  • Kernstadt bilden zugleich Wohnbezirke im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung . Zum Stadtteil Niederbühl gehören die Dörfer Niederbühl
Deutschland
  • PCA in Fragen der Anbetung , Leitung und Gemeindeordnung . Darüber hinaus wurde die OPC als historisch
  • des Gemeindelebens , wie sie aus der „ Gemeindeordnung “ des „ Universellen Lebens “ hervorgeht ,
  • Versöhnung der Religionen . Hinzu kommen Religionsgesetz und Gemeindeordnung . Der wichtigste Text der Bahai ist der
  • von ihm konzipierten Pakt , der so genannten Gemeindeordnung von Medina , in der die künftigen Beziehungen
Deutschland
  • daher erklärte man schon mit Inkrafttreten der baden-württembergischen Gemeindeordnung am 1 . April 1956 Tuttlingen zur Großen
  • 1 . April 1956 mit Inkrafttreten der baden-württembergischen Gemeindeordnung zur Großen Kreisstadt erklärt . Am 19 .
  • Daher wurde Singen bereits mit Inkrafttreten der baden-württembergischen Gemeindeordnung am 1 . April 1956 zur Großen Kreisstadt
  • Konstanz eingegliedert , und mit Inkrafttreten der baden-württembergischen Gemeindeordnung am 1 . April 1956 wurde sie kraft
Deutschland
  • Verdienste , die er sich durch Einführung einer Gemeindeordnung um diese Stadt erworben hatte , wurden noch
  • Gewohnheiten der Selbstverwaltung bei und akzeptierten die preußische Gemeindeordnung nicht . So bestanden sie darauf , die
  • Probleme des Ortes nieder . In der früheren Gemeindeordnung hatten die Anwälte zudem einen kommunalrechtlichen Status .
  • , die Hungersnot zu lindern . An der Gemeindeordnung änderte sich zunächst nichts . Winterberg gehörte zunächst
Deutschland
  • den die Stadt betreffenden Aspekten , soweit die Gemeindeordnung dafür eine Rechtsgrundlage bietet . Im Oktober 2008
  • einen Gemeindesenat ausgeschlossen . Dazu zählen je nach Gemeindeordnung etwas abweichend meist : Satzungen ( ohne Bauleitplanung
  • dem zentrale kommunale Entscheidungen ( in der jeweiligen Gemeindeordnung aufgeführt ) obliegen . Unterschiede gibt es bei
  • Auftragsangelegenheiten ) unterschieden . Je nach Ausgestaltung der Gemeindeordnung unterliegen die Kommunen der vollen staatlichen Weisung im
Deutschland
  • in § 8b Abs . 3 der Hessischen Gemeindeordnung geregelte und inzwischen rückwirkend von sechs auf acht
  • auf § 5a Abs . 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung und ist nicht zu verallgemeinern . Auch in
  • siehe Abschnitt Eigenmittel ) . Während die Sächsische Gemeindeordnung in § 24 Abs . 1 vorschreibt :
  • mit § 116 Abs . 2 der Deutschen Gemeindeordnung die Unzulässigkeit einer Insolvenz über das Gemeindevermögen festgelegt
Politiker
  • anschließend schnell wiederaufgebaut . 1457 wurde eine erste Gemeindeordnung eingeführt ; der so genannte „ Gemein-Brieff “
  • erstmals 1850 , mit dem Erlass der ersten Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg , in diese aufgenommen
  • Der Erzbischof erstellte eine neue 52 Artikel umfassende Gemeindeordnung . 1450 musste Jean de Poitiers an Ludwig
  • 1755 bestätigte der Abt von St. Gallen die Gemeindeordnung , hatte jedoch das letzte Wort bei Gemeindebeschlüssen
Politiker
  • besteht aus dem Oberbürgermeister und der von der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Anzahl von 20 Stadtratsmitgliedern . Alle vier
  • besteht aus dem Oberbürgermeister und der von der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Anzahl von 51 Stadtratsmitgliedern . Alle vier
  • besteht aus dem Oberbürgermeister und der von der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Anzahl von 30 Stadtratsmitgliedern . Alle fünf
  • besteht aus dem Oberbürgermeister und der von der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Anzahl von 21 Stadtratsmitgliedern . Alle vier
Politiker
  • benannt wurde . Mit der Einführung der großherzoglich-hessischen Gemeindeordnung 1821 wurde der Bürgermeister zum Wahlbeamten , die
  • . 1869 wird Anselm Müller , der neuen Gemeindeordnung folgend zum ersten Bürgermeister ernannt . 1875 mit
  • 9 . September 1847 Oberbürgermeister , aufgrund der Gemeindeordnung von 1831 wurde er 1832 erst als dritter
  • abgelehnt . 1869 wurde auf Grund einer neuen Gemeindeordnung das Amt des Bürgermeisters geschaffen und 1870 ein
Altmark
  • nach den § § 86 ff . der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt eingeführt . Die eingemeindete Gemeinde Buchholz und
  • nach den § § 86 ff . der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt eingeführt . Die eingemeindete Gemeinde Buch und
  • nach den § § 86 ff . der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt eingeführt . Die eingemeindete Gemeinde Bandau und
  • nach den § § 86 ff . der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt eingeführt . Die eingemeindete Gemeinde Jahrstedt und
Altmark
  • Ortschaftsverfassung nach den § § 86 ff . Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt eingeführt . Die eingemeindete Gemeinde Neulingen und
  • Ortschaftsverfassung nach den § § 86 ff . Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt eingeführt . Die eingemeindete Gemeinde Binde und
  • Ortschaftsverfassung nach den § § 86 ff . Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt eingeführt . Die eingemeindete Gemeinde Dönitz und
  • Ortschaftsverfassung nach den § § 86 ff . Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt eingeführt . Die eingemeindete Gemeinde Berge und
Deutsches Kaiserreich
  • die Bezeichnung Stadt . Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30 . Januar 1935 wurde zum 1
  • die Bezeichnung Stadt . Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30 . Januar 1935 trat zum 1
  • Bezeichnung Stadt . Mit der Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30 . Januar 1935 trat zum 1
  • . April 1935 und nach der neuen Deutschen Gemeindeordnung erneut am 6 . September beantragte die Gemeinde
General
  • 1935 wurde Konstanz Stadtkreis im Sinne der Deutschen Gemeindeordnung und vier Jahre später ( 1939 ) eine
  • in Hindenburg-Kaserne umbenannt wird . Durch die Deutsche Gemeindeordnung wurde Tübingen 1935 zum Stadtkreis erklärt , blieb
  • der Amtsbezirk Kolmar-Stadt zur Stadt nach der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 ernannt , es folgten am 1
  • der Amtsbezirk Mogilno-Stadt zur Stadt nach der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 ernannt , ebenso am 1 .
Wehrmacht
  • Ustron und Weichsel der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30 . Januar 1935 unterstellt , welche
  • ( Weichsel ) der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30 . Januar 1935 unterstellt , welche
  • Heiderode und Konitz der im Altreich gültigen Deutsche Gemeindeordnung vom 30 . Januar 1935 unterstellt , welche
  • 1940 unterstand Gnesen der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30 . Januar 1935 , mit einem
Österreich
  • Viele Städte und Gemeinden haben sich nach der Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes entschieden , in den Sitzungen
  • Artikel I , in der Abänderung der Deutschen Gemeindeordnung in dem für die Gemeinde Hürth zuständigen Britischen
  • . Das Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erhielt die Bestimmung ,
  • veröffentlicht . In der Gesetzessammlung wurde dann die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28 . Oktober
Kaliningrad
  • Februar 1806 ) . 1808 begründete die erste Gemeindeordnung die gemeindliche Selbstverwaltung . Das zweite bayerische Gemeindeedikt
  • 1806 Großherzogtum ) angegliedert . 1821 erfolgte eine Gemeindeordnung , bei der das Amt Blankenstein mit seinem
  • mit Neustadt im Zuge der Einführung der französischen Gemeindeordnung 1806 zu einer Mairie vereinigt . 1818 wurde
  • Ahrweiler im Regierungsbezirk Coblenz . Mit Erlass einer Gemeindeordnung für die Rheinprovinz kam es 1845 zur rechtlichen
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