Häufigste Wörter

gesetzliches

Übersicht

Wortart Deklinierte Form
Numerus Keine Daten
Genus Keine Daten
Worttrennung ge-setz-li-ches

Übersetzungen

Deutsch Häufigkeit Finnisch
gesetzliches Einschreiten
 
(in ca. 100% aller Fälle)
lainsäädäntötoimenpide
Deutsch Häufigkeit Slowenisch
gesetzliches Einschreiten
 
(in ca. 82% aller Fälle)
intervencija

Häufigkeit

Das Wort gesetzliches hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 69889. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 0.61 mal vor.

69884. interimistisch
69885. 763
69886. Hou
69887. W3C
69888. Posaunenchor
69889. gesetzliches
69890. geräumigen
69891. Unterelbe
69892. Breitenfeld
69893. Nummer-1-Hit
69894. Dollars

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

Kollokationen

  • gesetzliches Zahlungsmittel
  • ein gesetzliches
  • als gesetzliches Zahlungsmittel
  • gesetzliches Verbot
  • kein gesetzliches
  • gesetzliches Zahlungsmittel in
  • kein gesetzliches Zahlungsmittel

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

ɡəˈzɛʦlɪçəs

Ähnlich klingende Wörter

Reime

Unterwörter

Worttrennung

ge-setz-li-ches

In diesem Wort enthaltene Wörter

Abgeleitete Wörter

  • untergesetzliches
  • übergesetzliches
  • nicht-gesetzliches
  • bundesgesetzliches
  • naturgesetzliches

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Deutschland
  • sonstiger üblicher Privilegien . Dies war kein gängiges gesetzliches Recht und musste damit jeweils erst in einem
  • nur wenige Pākehā den Vertrag als ein gültiges gesetzliches Dokument an , welches streng befolgt werden muss
  • zwar keine Eintragungspflicht , es besteht jedoch ein gesetzliches Recht auf Beifügung der Standesbezeichnung zum Namen und
  • weitergeben . Sie haben in aller Regel ein gesetzliches Wiederkaufsrecht , wenn das Grundstück nicht zweckentsprechend verwendet
Deutschland
  • , deren Ziel es sein sollte , ein gesetzliches Verbot aller wissenschaftlichen Tierversuche zu erwirken . Nachdem
  • Arbeiter zu beschäftigen . Außerdem forderte man ein gesetzliches Verbot der Kinder - , Frauen - und
  • Hawaiis im November 1998 geändert , um ein gesetzliches Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe explizit zu erlauben .
  • Somalia verbreitete Praxis befürworten . Daraufhin wurde ein gesetzliches Verbot der Beschneidung eingeführt , und Kadra wurde
Deutschland
  • Vorkaufsrecht
  • Formerfordernis
  • Fernabsatzverträgen
  • Widerrufsrecht
  • wonach
  • vier Monate nach Erhalt der Ware . Kein gesetzliches Widerrufsrecht bestand bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren
  • der Verbraucher die Ware erhalten hat . Kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren
  • einigen Unternehmern zu Gunsten ihrer unbezahlten Leistungen ein gesetzliches Pfandrecht ein . Es handelt sich dabei um
  • Dreiviertelmehrheit voraus . Den Aktionären steht somit ein gesetzliches Bezugsrecht zu . Zum Ausgleich des Kursunterschiedes zur
Deutschland
  • Schuldverhältnis
  • Pfandrecht
  • Vorkaufsrecht
  • GoA
  • Retentionsrecht
  • der positiven Vertragsverletzung . Das Retentionsrecht stellt ein gesetzliches Pfandrecht dar ( Fahrnispfand ) . Im schweizerischen
  • so steht den übrigen Miterben nach BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu , d.h. sie können durch einseitige
  • Rechtsordnungen Güterstände an , wobei es regelmäßig ein gesetzliches Grundmodell ( den gesetzlichen Güterstand ) und sogenannte
  • . Es handelt sich dann aber um ein gesetzliches Schuldverhältnis . Dieses ist Grundlage für die Haftung
Deutschland
  • Gast eingebrachten Gegenständen . ( § 1101 ABGB gesetzliches Pfandrecht des Beherbergers . ) Wird das Service
  • . Wenn der LoI in diesem Fall ein gesetzliches Schuldverhältnis nach Abs . 2 BGB begründet ,
  • das gesetzliche Rücktrittsrecht ( „ steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu “ , Abs . 1 BGB
  • Das BGB enthält nur in BGB ein relatives gesetzliches Verfügungsverbot . Die praktische Bedeutung des relativen gesetzlichen
Deutschland
  • Abgabenordnung unerheblich , ob ein Verhalten gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt . Für
  • Ansprüche erfassen bzw . ob dies gegen ein gesetzliches Verbot verstößt ( BGB ) , ist umstritten
  • Testamentarische Verfügungen können wegen eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig sein ; deshalb gilt das Zuwendungsverbot
  • das einen steuerpflichtigen Tatbestand erfüllt , gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten
Münze
  • außerhalb des Währungsgebiets , in dem es als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen ist , zirkulieren ( also etwa
  • Oxidschicht ab . In Österreich sind diese Sondermünzen gesetzliches Zahlungsmittel . Im restlichen Euro-Ausland gelten sie lediglich
  • Geschäften innerhalb Seborgas akzeptiert wird , jedoch kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt . Daneben werden weitere Souvenirartikel des
  • hergestellt werden . Gepräge , welche nicht als gesetzliches Zahlungsmittel vorgesehen sind , werden häufig den Medaillen
Münze
  • den Zahlungsverkehr geprägt wird . Die Kursmünze ist gesetzliches Zahlungsmittel in dem ausgebenden Land und lautet auf
  • B. Giroguthaben bei einer Geschäftsbank sind also kein gesetzliches Zahlungsmittel . Münzen werden im Bundesbankgesetz nicht als
  • als Banknoten und Münzen ist der Wechsel kein gesetzliches Zahlungsmittel . Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln
  • bullionistischer Auffassung Gold und Silber ) gilt als gesetzliches Zahlungsmittel , das auch zur Tilgung aller anderen
Währung
  • im Umlauf zu halten , deren Status als gesetzliches Zahlungsmittel beendet wurde . Im gleichen Jahr wurde
  • 1965 , das den Status von Dollarnoten als gesetzliches Zahlungsmittel regelt , auf die damals als Hauptwährung
  • . Geburtstag eine 2-Euro-Gedenkmünze geprägt , die euroweit gesetzliches Zahlungsmittel ist . In Spodnje Pirniče ist in
  • blieb bis zu seiner Außerkurssetzung 1907 ein unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel . Im Gegensatz dazu waren die Silbermünzen
Währung
  • jahrelanger Verwendung der Deutschen Mark den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel ein . Zwischen beiden Ländern bestanden bereits
  • Mark bis 1000 Mark . Sie galten als gesetzliches Zahlungsmittel für die Bezahlung von Markschulden aller Art
  • der fünf Jahrzehnte , in denen die D-Mark gesetzliches Zahlungsmittel war , weitgehend unverändert , während es
  • Euro im Wesentlichen unverändert . Die Mark war gesetzliches Zahlungsmittel , anderen Stellen als der Bank deutscher
Deutsches Kaiserreich
  • ist seit dem 1 . Januar 2008 kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr . Die Unterteilung in Para ist
  • letzten 10-Mark-Schein , der von 1991 bis 2001 gesetzliches Zahlungsmittel war , ist ein Ausschnitt des Vermessungsnetzes
  • Welt kommt aus Österreich . Sie ist dort gesetzliches Zahlungsmittel , hat eine Auflage von 15 Stück
  • dem 15 . Januar 1948 ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel . Die Währungsumrechnung erfolgte im Verhältnis 20:1
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung OK