Häufigste Wörter

AGB

Übersicht

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Häufigkeit

Das Wort AGB hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 59333. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 0.75 mal vor.

59328. Jazzmusik
59329. abstammt
59330. 5:7
59331. 885
59332. 795
59333. AGB
59334. Kam
59335. Nordsachsen
59336. Indikationen
59337. Kunststück
59338. Vianden

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

  • Geschäftsbedingungen
  • Versicherungsbedingungen
  • Inhaltskontrolle
  • Formvorschriften
  • WpHG
  • Kreditverträge
  • Teilungserklärung
  • Kontokorrent
  • Vergütungsanspruch
  • schuldrechtliche
  • Sittenwidrigkeit
  • Aufrechnung
  • i.S.d.
  • KSchG
  • SolvV
  • Willenserklärungen
  • BGB
  • Widerrufsrecht
  • Ausschlussfristen
  • Sicherungsabrede
  • Kündigungsfristen
  • VOB/B
  • Unwirksamkeit
  • HGB
  • schuldrechtlichen
  • Zession
  • Kreditsicherheiten
  • rechtsgeschäftlichen
  • Versicherungsvertrag
  • Rechtswirksamkeit
  • GBO
  • Legaldefinition
  • Haftungsbeschränkung
  • Verfügungsbefugnis
  • handelsrechtliche
  • Kontoinhaber
  • Geltendmachung
  • Nacherfüllung
  • Schuldners
  • InvG
  • Kontrahierungszwang
  • handelsrechtlichen
  • AktG
  • Regelungen
  • Vertragstypen
  • Nichtberechtigten
  • TzBfG
  • Aufhebungsvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • rechtsgeschäftliche
  • Inhaberpapiere
  • Versorgungsausgleich
  • Schuldner
  • VVG
  • entgeltliche
  • Gefährdungshaftung
  • Rechtsfolgen
  • Eigentumsvorbehalt
  • Orderpapiere
  • Betriebsvereinbarungen
  • Informationspflichten
  • Rechnungsabschluss
  • KStG
  • GewO
  • Versicherungspflicht
  • Beitragszahlung
  • Steuerbilanz
  • Bereicherungsrecht
  • Versicherungsvertrages
  • Mietverhältnisses
  • vertragliche
  • gesetzliche
  • Steuerfestsetzung
  • Schuldverhältnisses
  • Nebenbestimmungen
  • Generalklausel
  • ZPO
  • BetrAVG
  • Kapitalgesellschaften
  • Gesamtschuldner
  • Kündigungsrecht
  • BeurkG
  • Versicherungsschutzes
  • Rechtsinhaber
  • Schadensersatzansprüchen
  • aufsichtsrechtlichen
  • Verkehrsfähigkeit
  • Drittschuldner
  • vertraglicher
  • Sondervorschriften
  • Sicherungsübereignung
  • Einwendung
  • Kreditvertrag
  • Betriebsänderung
  • Gläubigers
  • Versicherungsnehmer
  • subsidiär
  • AGG
  • Rechtswirkungen
  • Kündigungserklärung
  • Zeige 50 weitere
  • Zeige weniger

Kollokationen

  • den AGB
  • ( AGB )
  • der AGB
  • die AGB
  • AGB der

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

AG B

Abgeleitete Wörter

  • AGB-Banken
  • AGB-Sparkassen
  • AGB-Gesetz
  • AGB-Kontrolle
  • AGB-Recht
  • AGB-Sternen
  • AGB-Stern
  • AGB-Sterns
  • Logistik-AGB
  • AGB-Sterne
  • AAGB
  • AGB-Pfandrecht
  • AGB-Klauseln
  • AGB-Phase
  • AGB-Gesetzes
  • AGB-Pfandrechts
  • AGB-Rechts
  • AGBM
  • AGB-Änderung
  • AGB-Klausel
  • AGB-Entwicklung
  • AGBA
  • AGB-rechtlichen
  • AGB-Verwender
  • AGB/CGIL
  • AGB-3
  • AGB-2
  • AGB-rechtlich

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

  • AGB:
    • Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • Archiv für Geschichte des Buchwesens

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Deutschland
  • zu einer real existierenden Person . In manchen AGB wird ( wie vom Gesetz vorgeschrieben ) wirksam
  • allgemein gehaltene Formulierungen gewählt , was in den AGB präzisiert wird . Danach werden betragsmäßige Angaben über
  • So ist eine „ Mischfrankierung “ durch die AGB des Produkts ausgeschlossen , das heißt Internetmarke und
  • Firmen-Logos in die Bemalung integriert , was laut AGB nicht erlaubt war , jedoch anscheinend geduldet wurde
Deutschland
  • und insbesondere bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ( AGB ) eines Unternehmers gegenüber einem Verbraucher . Bei
  • Begriffs finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) oder bei kommunalen Unternehmen auch in Amtsblättern
  • ist der umgangssprachliche Ausdruck für Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) , sodass auch diese Passagen der gerichtlichen
  • ist ( zum Beispiel bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) , die für eine Vielzahl von Verträgen
Deutschland
  • Beispiel nicht nur deutlich hingewiesen werden ; in AGB dürfen auch grundsätzlich keine von der wesentlichen Erwartung
  • sich bei diesen Disclaimern nach überwiegender Ansicht um AGB handeln . Allerdings müssten diese vor dem Öffnen
  • , es sei denn sie ist laut den AGB der Bank wirksam als prinzipiell zu leistende Sicherheit
  • verbunden ist . Entsprechend liberal waren Kreditverträge oder AGB im Hinblick auf die mögliche Abtretbarkeit gestaltet ,
Deutschland
  • geschehen . Die Regelung der Schönheitsreparaturen außerhalb von AGB im Rechtssinne ist selten Thema von Rechtsstreitigkeiten .
  • aller konkreten Umstände die Gerichte . Bestimmungen in AGB , die einen Vertragspartner gröblich benachteiligen und nicht
  • rechtliche Verpflichtungen . Außerhalb des Konsumentenschutzgesetzes kann in AGB Schriftform verlangt werden . Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes
  • . Im Folgenden wird für wesentliche Regelungsbereiche der AGB versucht , die geltende Rechtsprechung zu den AGB
Deutschland
  • Unternehmer nach BGB ist . Gegenüber Verbrauchern : AGB werden nach Abs . 2 BGB nur Bestandteil
  • BGB ) eingebracht werden . II . Für AGB gegenüber Unternehmern ( BGB ) gilt lediglich BGB
  • 1 BGB . Wichtiges Anwendungsbeispiel zur Inhaltskontrolle von AGB nach BGB : Ein Verbraucher verkauft bei einem
  • ( § ff . HGB ) und der AGB , die mit einem kreditorischen oder debitorischen Saldo
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