Häufigste Wörter

AufenthG

Übersicht

Wortart Keine Daten
Numerus Keine Daten
Genus Keine Daten
Worttrennung Keine Daten

Häufigkeit

Das Wort AufenthG hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 83368. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 0.48 mal vor.

83363. Verteilungsfunktion
83364. 1967-1969
83365. längerfristigen
83366. Greger
83367. Regenwürmer
83368. AufenthG
83369. Uther
83370. Strasburger
83371. Chorherr
83372. Kongresshalle
83373. Nollendorfplatz

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

  • i.V.m.
  • a.F.
  • AsylVfG
  • Aufenthaltsgesetz
  • Abs
  • iVm
  • StVG
  • BVerfGG
  • n.F.
  • VwVfG
  • §
  • ErbStG
  • StVollzG
  • BetrVG
  • GewO
  • BDSG
  • UStG
  • EGBGB
  • AktG
  • KSchG
  • ZPO
  • TzBfG
  • AufenthV
  • VwGO
  • JGG
  • Buchst
  • Halbsatz
  • EStG
  • EGGVG
  • PatG
  • StPO
  • AsylbLG
  • Abgabenordnung
  • OWiG
  • BGB
  • KStG
  • GemO
  • WpHG
  • BNotO
  • StAG
  • PStG
  • InsO
  • HGB
  • BetrAVG
  • FreizügG
  • Legaldefinition
  • SolvV
  • FeV
  • FamFG
  • GBO
  • FGO
  • Art.
  • WÜK
  • ArbGG
  • i.S.d.
  • WaffG
  • Übergangsvorschriften
  • GmbHG
  • LuftVG
  • MarkenG
  • GWB
  • Niederlassungserlaubnis
  • UrhG
  • LPartG
  • ProdHaftG
  • Straßenverkehrsgesetz
  • GG
  • FGG
  • GrEStG
  • RStV
  • SGB
  • JuSchG
  • BauGB
  • VVG
  • Einkommensteuergesetzes
  • Asylverfahrensgesetz
  • Beamtenstatusgesetz
  • VOB/A
  • Ziff
  • Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Sondervorschriften
  • BörsG
  • Generalklausel
  • InvG
  • BHO
  • AÜG
  • Versicherungsvertragsgesetz
  • KraftStG
  • Bundesbeamtengesetz
  • StGB
  • SchKG
  • ABGB
  • Umsatzsteuergesetz
  • BPersVG
  • BImSchG
  • LuftSiG
  • Nebenstrafrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Insolvenzordnung
  • KostO
  • Zeige 50 weitere
  • Zeige weniger

Kollokationen

  • 2 AufenthG
  • 1 AufenthG
  • ( AufenthG )
  • 3 AufenthG
  • 5 AufenthG

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

Auf ent hG

Abgeleitete Wörter

  • AufenthG/EWG

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Deutschland
  • Ausländer über besonderen Ausweisungsschutz ( z. B. nach AufenthG ) , dürfen sie nur aus schwerwiegenden Gründen
  • kann , wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist ( AufenthG ) und eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt .
  • unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann . Nach AufenthG können Ausländer erkennungsdienstlich behandelt werden , wenn sie
  • kann Abschiebungshaft angeordnet werden , deren Voraussetzungen in AufenthG festgelegt sind . Für eine geplante Festnahme zum
Deutschland
  • im Sinne des § 13 Abs . 2 AufenthG - die grundsätzlich als das Passieren einer Grenzkontrollstelle
  • , vgl . § 50 Abs . 2 AufenthG ) . Eine Duldung stellt insofern kein Aufenthaltsrecht
  • eine Duldung ( § 60a Abs . 4 AufenthG ) erhält . Die Duldung dient ausschließlich dazu
  • die Voraussetzungen des § 60 Abs . 1 AufenthG vor , so tenoriert das Bundesamt „ Dem
Deutschland
  • der Aufenthaltserlaubnis nach Ermessen ( Abs . 5 AufenthG ) an ausreisepflichtige Ausländer , die länger als
  • rechtlichen Hindernis der Abschiebung ( Abs . 2 AufenthG ) . Ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • unterfallen nicht dem Aufenthaltsrecht ( Abs . 1 AufenthG ) ; sie sind auch ohne Einbürgerung deutschen
  • formal eine befristete Aufenthaltserlaubnis ( Abs . 5 AufenthG ) , hinter der aber ein grundsätzlich unbefristetes
Deutsches Kaiserreich
  • . § 4 Abs . 1 Satz 2 AufenthG ) . Die fehlerhafte ( irrtümliche ) Ausstellung
  • ( § 84 Abs . 2 Satz 1 AufenthG ) , was bedeutet , dass das vorläufige
  • des § 10 Abs . 3 Satz 2 AufenthG , da seine Sperrwirkung zu " Kettenduldungen "
  • ( § 78 Abs . 3 Satz 3 AufenthG ) . Eine eigenhändige Unterschrift ist ab dem
Deutsches Kaiserreich
  • V. m. Abs . 2 Nr . 2 AufenthG einen Ausweisungsgrund darstellen , womit dann die allgemeinen
  • bringt ( Abs . 1 Nr . 5 AufenthG ) und somit zur Ausreisepflicht führt . Darüber
  • Wirkung ( Abs . 1 Nr . 1 AufenthG ) . Um weiter in Deutschland bleiben zu
  • zu lassen ( Abs . 7 Satz 2 AufenthG ) . Hierzu gibt es - wie bei
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