Häufigste Wörter

ZGB

Übersicht

Wortart Abkürzung
Numerus Keine Daten
Genus Keine Daten
Worttrennung Keine Daten

Häufigkeit

Das Wort ZGB hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 67902. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 0.63 mal vor.

67897. Ammer
67898. PJ
67899. 967
67900. 883
67901. 739
67902. ZGB
67903. Ric
67904. Kainz
67905. Schattauer
67906. Südholland
67907. angemieteten

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

Kollokationen

  • ( ZGB )
  • des ZGB
  • ZGB )
  • 2 ZGB

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

Z GB

Abgeleitete Wörter

  • tZGB
  • ZGB-Linie
  • ZGB-DDR
  • FL-ZGB
  • ZGB-Linien
  • EGzZGB
  • chZGB
  • ZGBs

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

  • ZGB:
    • Zweckverband Großraum Braunschweig

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Schweiz
  • Festanlass statt , bei dem verschiedene Rechtsprofessoren das ZGB als wegweisendes Werk würdigten , das die Gesetzgebung
  • 1893 in Kraft treten . Gegen dieses erste ZGB entflammte jedoch heftiger Widerstand vonseiten der common law-Schule
  • Beispiel das Wohnungsmietrecht und das Hypothekenrecht außerhalb des ZGB verortet . Auch die Umsetzung der europäischen Verbraucherkaufrichtlinen
  • das Sowjetrecht hervor . Als wichtigster Redakteur des ZGB führte Goichbarg diese Vorstellungen in das positive Sowjetrecht
Schweiz
  • das Haremssystem abzuschaffen und das Schweizer Zivilgesetzbuch ( ZGB ) zu übernehmen . 23 . März :
  • . Januar 1912 traten das Schweizerische Zivilgesetzbuch ( ZGB ) und die einzige Neufassung des Obligationenrechts in
  • ist im Artikel 16 des Schweizerischen Zivilgesetzbuch ( ZGB ) verankert . Er wird z.B. verwendet um
  • , einen Vorentwurf für das Schweizerische Zivilgesetzbuch ( ZGB ) zu entwerfen . Aus diesem Grund wechselte
Schweiz
  • ist ein farbentragender Verein i.S.v Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Luzern . Sie hat den
  • Stiftung im Sinne von Art. 80 ff . ZGB mit Sitz in Bremgarten AG . Sie widmet
  • Art. 60 und ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches ( ZGB ) gegründeter Verein zur Belebung der traditionellen handwerklichen
  • Verein im Sinne von Art. 60 ff . ZGB . Die SBU ist der Dachverband der Buddhisten
Schweiz
  • aus dem ZGB . Die letzten Änderungen zum ZGB ( vor allem hinsichtlich des Grundbuchrechts ) wurden
  • des Besitzes selbst findet sich jedoch nicht im ZGB . Das mit der Einführung des ZGB aufgehobene
  • gültige ZGB übernahm zwar viele Lösungen des alten ZGB , ordnete sie jedoch nach den Strukturprinzipien des
  • Erbrecht in Kraft . Dieses bis heute gültige ZGB übernahm zwar viele Lösungen des alten ZGB ,
Schweiz
  • ( Art. 1 ZGB ) : Art. 1 ZGB beantwortet die Frage , wie der Richter zur
  • ZGB 2 zurückgeführt.Art . 2 Abs . 2 ZGB weist den Richter an , den Schutz bei
  • ( 18 Jahre ) eintritt ( Art. 13 ZGB ) und die Urteilsfähigkeit ( Art. 16 ZGB
  • Art. 4 ZGB ) : Gemäss Art. 4 ZGB soll der Richter dort wo das Gesetz Formulierungen
Schweiz
  • begrenzt . Insbesondere die Rechtsprechung zu Art. 1 ZGB , der subjektive Rechte nicht allgemein , sondern
  • die Vermögensverhältnisse als Teil der Privatsphäre schützt ( ZGB 27/28 ) . Dieses Persönlichkeitsrecht war die Grundlage
  • , sowie den grundsätzlichen Regeln nach Art. 52 ZGB . Wo für kirchliche Stiftungen nichts Spezielles geregelt
  • werden . Rechtsgrundlagen sind Art. 60 bis 79 ZGB . Eine weitere Individualisierung ergibt sich daraus ,
Schweiz
  • ( Art. 12 , 13 Schweizer Zivilgesetzbuch , ZGB ) . Unterbegriffe im Schweizer Recht sind die
  • " Das schweizerische Zivilgesetzbuch " , Art. 724 ZGB , Schulthess-Verlag , Zürich 1973 . Die Rechtslage
  • sind etwa die Einführungsgesetze zum Zivilgesetzbuch ( EG ZGB ) u. a. mit Bestimmungen zu den juristischen
  • . Im Bernischen Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch ( EG ZGB ) wird das Hofstattrecht in Artikel 79 d
Deutschland
  • von 1881 , das heute formell Bestandteil des ZGB ist , folgte . Das BGB wurde u.
  • des 20 . Jahrhunderts ) : BGB , ZGB Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die
  • gilt ein Sachenrecht , welches weitgehend aus dem ZGB rezipiert ist ( 1923 ) und gleichzeitig ein
  • . den Verwalter eines Sammelvermögens nach Art. 89b ZGB ( in der Fassung vom 19 . Dezember
Deutschland
  • . 2 ; Art. 960 Abs . 2 ZGB ) . In Rechtsordnungen , in welchen der
  • und unpfändbar ( Art. 776 Abs . 2 ZGB . Das Wohnrecht kann lebzeitig ( zumeist als
  • der Schweiz nach Art. 964 Abs . 1 ZGB die Eintragung erforderlich , ein vorrangiges Aneignungsrecht des
  • worden sind ( Art. 724 Abs . 1 ZGB ) . Österreich wendet nach } ABGB die
Deutschland
  • Art.
  • Abs
  • iran
  • Inhaberpapieren
  • Aneignungswillen
  • . Der gutgläubige Besitzer haftet nach Art. 938 ZGB dem Berechtigten nicht , sofern er die Sache
  • Ersitzung von Grundeigentum regeln die Artikel 661-663 des ZGB , welches dabei zwischen der Ordentlichen Ersitzung und
  • : Mit Ablauf des Baurechts ( § 779c ZGB ) oder durch vorzeitige Rückforderung bei grober Pflicht
  • Aufwendungen kann er Ersatz verlangen ( Art. 939 ZGB ) . Ebenso kann er die Rückerstattung des
Deutschland
  • wie auch immer Kontakt aufzunehmen ( Art. 28b ZGB , Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt , Drohungen
  • mangelt , vernunftgemäss zu handeln ( Art. 16 ZGB ) . Wer nicht urteilsfähig ist , vermag
  • mangelt , vernunftgemäss zu handeln ( Art. 17 ZGB ) Urteilsfähige entmündigte Personen können sich nur mit
  • nicht jedoch die faktische Zerrüttung , die nach ZGB nicht Voraussetzung für die Scheidung ist . Artikel
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