Häufigste Wörter

ABGB

Übersicht

Wortart Abkürzung
Numerus Keine Daten
Genus Keine Daten
Worttrennung Keine Daten

Häufigkeit

Das Wort ABGB hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 56983. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 0.79 mal vor.

56978. Trilogy
56979. Strafprozessrecht
56980. gegnerischer
56981. Šiauliai
56982. Biol
56983. ABGB
56984. Coro
56985. Kugelsternhaufen
56986. H.P.
56987. bezichtigte
56988. Wiek

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

Kollokationen

  • ( ABGB )
  • des ABGB
  • ( ABGB ) .
  • österreichische ABGB

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

A BGB

Abgeleitete Wörter

  • öABGB
  • FL-ABGB

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

  • ABGB:
    • Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch
    • Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Deutschland
  • den vorigen Stand zu fordern ( § 934 ABGB ) . Die laesio enormis ermöglicht dem Verkürzten
  • . Er stellt eine Vereinbarung ( § 936 ABGB ) zum Abschluss eines Hauptvertrages dar . Kommt
  • aus dem Nachlass erhalten soll . § 553 ABGB : Wird in einer letzten Anordnung ein Erbe
  • gesetzlichen Vertreter bestätigt werden . ( § 865 ABGB ) So kann ein Kind zwischen 7 und
Deutschland
  • Übergabeformen zur wirksamen Eigentumsübertragung . In Österreich stellt ABGB fest , dass ohne Titel und ohne rechtliche
  • es zum vereinbarten Gebrauch untauglich macht . Das ABGB zählt drei Tatbestände auf , die den Verpächter
  • einzelne handelsrechtliche Bestimmungen verglichen mit der Systematik des ABGB nicht ganz vereinbar . Bis 2007 war das
  • Schadenersatz kann neben einem Kondiktionsanspruch verlangt werden ( ABGB ) . Auch einige andere Gesetze enthalten bereicherungsrechtliche
Deutschland
  • ) . Aufenthaltsverbote lassen sich nach § 344 ABGB von Betroffenen durch Privatzwang im Rahmen der Selbsthilfe
  • ) wurde somit gemeinschaftliches Volleigentum gemäß § 354 ABGB . Diese Entwicklung verlief weitgehend parallel zur Organisierung
  • dem Inhaber einer Sache ( gemäß § 471 ABGB ) zu , der vom Eigentümer auf Herausgabe
  • originäre Erwerb des Pfandrechtes , analog § 367 ABGB , 3 . Variante ( Erwerb vom Vertrauensmann
Deutschland
  • § 865 und § 170 Abs . 1 ABGB ) . Ausnahmsweise können sie aber nach dem
  • den Sachbegriff in Abs . 2 BGB . ABGB normiert : " Alles , was von der
  • übertreten würden ( § 364 Abs . 1 ABGB ) ; teilweise sind diese Eigentumsbeschränkungen im ABGB
  • ungeteilten Sache ( § § 825 ff . ABGB ) . Eine Sonderform ist das Wohnungseigentum ,
Österreich
  • sowie aus dem österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch ( ABGB ) herausgelöst und durch das nationalsozialistische Ehegesetz (
  • durch das „ Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch “ ( ABGB ) in Österreich . Diese Reformen leiteten den
  • österreichischen Rechtsbereich brachte das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch ( ABGB ) , in Kraft getreten am 1 .
  • Grundlage des 1811 publizierten Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs ( ABGB ) . Neben seinem Schüler Franz von Zeiller
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