Häufigste Wörter

Gesetzbuch

Übersicht

Wortart Substantiv
Numerus Singular , Plural: Gesetzbücher
Genus neutrum
Worttrennung Ge-setz-buch
Nominativ das Gesetzbuch
die Gesetzbücher
Dativ des Gesetzbuchs
des Gesetzbuches
der Gesetzbücher
Genitiv dem Gesetzbuch
dem Gesetzbuche
den Gesetzbüchern
Akkusativ das Gesetzbuch
die Gesetzbücher
Singular Plural

Übersetzungen

Deutsch Häufigkeit Bulgarisch
Gesetzbuch
 
(in ca. 65% aller Fälle)
съвкупното
de Ich bitte darum , dass die Richtlinie ohne Abänderungen und schnell angenommen wird , sodass sie in das Gesetzbuch aufgenommen werden kann .
bg Призовавам директивата да бъде приета без изменения и бързо , за да бъде включена в съвкупното законодателство .
Deutsch Häufigkeit Schwedisch
Gesetzbuch
 
(in ca. 34% aller Fälle)
lagbok
de Diese vorgeschlagenen Rechtsvorschriften werden es wahrscheinlich nicht einmal ins Gesetzbuch von Litauen schaffen , und daher besteht kein Grund , diesen Mitgliedstaat zu verurteilen .
sv Denna föreslagna lagstiftning kommer antagligen inte ens att komma in i Litauens lagbok och därför finns heller inte någon anledning att fördöma medlemsstaten .
Gesetzbuch
 
(in ca. 31% aller Fälle)
författningssamlingen
de Ich bitte darum , dass die Richtlinie ohne Abänderungen und schnell angenommen wird , sodass sie in das Gesetzbuch aufgenommen werden kann .
sv Jag uppmanar er att snabbt anta direktivet utan ändringar , så att det kommer med i författningssamlingen . Jag ser fram emot kommissionens förslag om de fortsatta åtgärderna på färdplanen .

Häufigkeit

Das Wort Gesetzbuch hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 31210. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 1.71 mal vor.

31205. Tin
31206. 1239
31207. Denk
31208. Springreiten
31209. historischem
31210. Gesetzbuch
31211. Popsänger
31212. Fragmenten
31213. Mandel
31214. Menden
31215. Vorzeit

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

Kollokationen

  • Bürgerlichen Gesetzbuch
  • Bürgerliche Gesetzbuch
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Gesetzbuch ( BGB )
  • Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB )
  • Gesetzbuch der
  • das Gesetzbuch
  • Bürgerliche Gesetzbuch ( BGB )
  • Gesetzbuch für
  • Gesetzbuch des
  • Gesetzbuch von
  • bürgerliche Gesetzbuch
  • Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB )
  • Gesetzbuch ( ABGB
  • Das Gesetzbuch
  • Gesetzbuch mit
  • ein Gesetzbuch
  • Gesetzbuch , das
  • bürgerlichen Gesetzbuch

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

ɡəˈzɛʦˌbuːχ

Ähnlich klingende Wörter

Reime

Unterwörter

Worttrennung

Ge-setz-buch

In diesem Wort enthaltene Wörter

Gesetz buch

Abgeleitete Wörter

  • Gesetzbuchin

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

  • BGB:
    • Bürgerlichen Gesetzbuch
  • ABGB:
    • Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch
    • Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches
  • EGBGB:
    • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Deutschland
  • Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises . Die Vorarbeiten zu einer
  • weiter Teile des öffentlichen Rechts in einem einzigen Gesetzbuch . Die Wurzeln des ALR reichen zurück zu
  • . Der Richtebrief ist die früheste Kodifikation ( Gesetzbuch ) der sich selbst verwaltenden Reichsstadt Zürich und
  • Hierzu gehören die Neufassung der Gesetzgebung durch das Gesetzbuch ( Sudebnik ) von 1550 und die Neuordnung
Deutschland
  • statt über die Einnahmen einer Verwaltung nach Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) oder über die Vollständigkeit eines
  • der Fürsorge bedürfen ( Abs . 1 Bürgerliches Gesetzbuch ) . Anwendungsfälle sind sowohl unbekannter Aufenthalt als
  • Forderung entsprechend der allgemeinen Verjährungsfrist gemäß Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch nach 30 Jahren . Ein Gutschein kann auch
  • zur Landwirtschaft verpachtet wird . Die bis Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) regeln die speziell für den
Deutschland
  • Dies gilt vor allem für das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch ( BGB ) . Dieses beruht auf der
  • anderen , so spricht ihm das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch ( BGB ) den Besitz für den Fall
  • von jenem entfernt stehen . Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch ( BGB ) verwendet bei der Bestimmung der
  • Geburt dieser Zeit ist auch das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch ( BGB ) . Allerdings beruhen diese Gesetze
Deutschland
  • einer landwirtschaftlichen Region . Ein Landgut nach Bürgerlichem Gesetzbuch muss keine Ackernahrung gewähren , kann also auch
  • die Gregorianische Dekretensammlung . Es ist ein offizielles Gesetzbuch , dessen Normen in gleicher Weise wie die
  • zu sein . Die meisten Sudbury-Schulen haben ein Gesetzbuch , das typischerweise Regeln über Sicherheit , persönliches
  • man das gewachsene englische Recht nicht durch ein Gesetzbuch ablösen kann , das am grünen Tisch ausgearbeitet
Deutschland
  • Staudinger , Ulrich Magnus : Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen , Wiener UN-Kaufrecht (
  • ) , J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen , § 12 ,
  • Müller ( 1960 ) . Handkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz ( teilkommentiert ) , Verschollenheitsgesetz (
  • ) : J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen . Buch 5 ,
Deutschland
  • durch verschiedene Regelungen , insbesondere durch das Bürgerliche Gesetzbuch , festgesetzt . Das Namensrecht besteht sowohl aus
  • Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk ( Gesetzbuch ) . Sie hat den Anspruch , ihre
  • Herstellung des Werks geschuldet wird . Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht stattdessen nur von Vergütung und regelt diese
  • Wirkungen von Verträgen regeln . Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch kennt keinen eigenen Abschnitt über Verträge . In
Deutschland
  • gemäß § 305 c Abs . 1 Bürgerliches Gesetzbuch überraschend und unwirksam , wenn sie aufgrund des
  • aller Gesellschafter erforderlich ( Abs . 1 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) ) . Abweichende Regelungen im
  • ist die Schadensminderungspflicht in Abs . 2 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) verankert , der für alle
  • einem Schuldverhältnis hat nach Abs . 1 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) grundsätzlich zur Folge , dass
Deutschland
  • wird so ein gerichtliches Verfahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) bezeichnet , mit dem der
  • danach analog zu dem des Namens über Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) . Dieser Paragraph bestimmt :
  • Der materielle Teil ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( bis BGB ) . Diese Vorschriften sind
  • Jahrhundert durchgesetzt und ist seit 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) verankert . Das Abstraktionsprinzip beruht
Deutschland
  • erlaubte Selbstvollstreckungsmöglichkeiten ( Selbstjustiz ) sind im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) geregelt : BGB - Selbsthilfe
  • Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung ist nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) geregelt . Es gilt in
  • in Deutschland in den ff . des Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) geregelt ist . Die juristische
  • Deutschland bestehende Teilzeit-Wohnrechte-Gesetz ( TzWrG ) im Bürgerlichen Gesetzbuch - § bis 487 BGB - auf .
Jurist
  • S. 381 f. Literatur zum neuen kirchl . Gesetzbuch , in : Pastor bonus . Band 30
  • 1179-1183 , 1211-1215 Literatur zum neuen kirchl . Gesetzbuch , in : Pastor bonus . Band 30
  • Jedermannsrecht Schürgerecht Notwegerecht Hannelore Zöller : Das bürgerliche Gesetzbuch . Band 3 , Teil 2 : Anh
  • ) Rainer Maria Kiesow : EGB - Emotionales Gesetzbuch , Seite 177 , ISBN 978-3412176044
Jurist
  • ) ( 1993 ) Kommentierung Soergel , Bürgerliches Gesetzbuch , 12 . Aufl. , Bd . 10
  • dem entsprechenden Nasallaut ausgesprochen . Palandt - Bürgerliches Gesetzbuch . C. H. Beck , 69 . Aufl.
  • Beck ’s che Kurz-Kommentare , Palandt , Bürgerliches Gesetzbuch , 57 . Aufl. , München 1998 .
  • 576b . In : Otto Palandt : Bürgerliches Gesetzbuch . C. H. Beck , 70 . Aufl.
Jurist
  • promoviert . Verwandtschaft und Vormundschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich . 1901 . H.
  • Mängel der verschenkten Sache . Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich . Berlin : Ebering
  • verlegt . Begründet wurde der Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Jahre 1921 durch die bayerischen Juristen Hofrat
  • gehörte zu den Bearbeitern des Kurzkommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch Palandt . Im Jahr 2000 wurde ihm der
Österreich
  • eine Verfassung . Japan übernahm das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch in nahezu unveränderter Form . Es sollte eine
  • ; es entsteht eine Nicht-Ehe . Das Bürgerliche Gesetzbuch ( seit 1900 ) des Deutschen Reichs sah
  • noch heute in Kraft stehende österreichische Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch von 1811 . Die nun folgende Epoche der
  • Oktober 2009 begonnen worden , sind das Bürgerliche Gesetzbuch und die BGB-Informationspflichten-Verordnung jeweils in der bis dahin
Österreich
  • Gaianischen Institutionensystem , nach welchem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch ( ABGB ) Österreichs oder der Code Civil
  • zur Anwendung , für letzter das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch ( ABGB ) aus dem Jahre 1812 .
  • in Österreich ist das viel ältere Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch ( ABGB ) von 1811 . In der
  • in Preußen und durch das „ Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch “ ( ABGB ) in Österreich . Diese
Heiliger
  • des Anfangsteiles findet sich erstmals in einem europäischen Gesetzbuch auch eine Bestimmung , die bereits die frühesten
  • beiden Teile auch als Nürnberger bzw . Metzer Gesetzbuch bezeichnet . Nicht in allen Punkten , die
  • entstanden sein , also zwei Jahrhunderte vor dem Gesetzbuch von Kalantiaw . Noch heute werden die Legenden
  • schon in vorexilischer Zeit in Teilen als schriftliches Gesetzbuch und Grundlage des Jerusalemer Tempelkults vor . Sie
Adelsgeschlecht
  • hatte sich Friedrich II . für dieses grundlegende Gesetzbuch eingesetzt und Cocceji mit Vorarbeiten beauftragt . Nicht
  • erhielt er den Auftrag , das zürcherische Privatrechtliche Gesetzbuch zu erstellen , das 1856 in Kraft trat
  • 23 Jahre und verfasste vor seinem Tod ein Gesetzbuch für seine Untertanen . Nach Ignoge hatte er
  • Gregow . In seiner heutigen Form wird das Gesetzbuch seit 1861 herausgegeben . Jedoch gab bereits 1736
Kastilien
  • wurde 1281 vom isländischen Althing angenommen . Das Gesetzbuch löste somit die seit 1271 gültige Járnsíða ab
  • Am 29 . Mai 1346 wurde das erste Gesetzbuch für den Schutz des Waldes erlassen . Im
  • Zunächst wurde 1271 mit dem Jónsbók , einem Gesetzbuch , die isländische Rechtsprechung durch die norwegische abgelöst
  • ) unterzeichneten am 6 . Januar 1288 dieses Gesetzbuch . Das Gesetzbuch schützte unter anderem Leibeigene und
Film
  • , Stammvater der Menschen ) Manusmriti ( " Gesetzbuch des Manu " , normative Abhandlungen über das
  • Lehre des Yoga ) , Dharma Shastra ( Gesetzbuch oder - bücher ) , von denen die
  • Erklärungsvorstellungen im Hauptartikel : Afrikanische Kosmogonie . Das Gesetzbuch des Manu beginnt , bevor die sozialen Verhaltensregeln
  • Shakuntala , später das Gita Govinda und das Gesetzbuch Manava-Dharmashastra . Jones zeigte auch die Verwandtschaft des
HRR
  • Unrecht geschehen war . 654 veröffentlichte Rekkeswinth ein Gesetzbuch , den Liber iudiciorum ( Buch der Urteile
  • nach seinem Urheber , König Eurich , benanntes Gesetzbuch , die erste Rechtskodifikation eines germanischen Volkes .
  • . 654 : König Rekkeswinth schuf ein einheitlichen Gesetzbuch , das sowohl für den römischen als auch
  • anti-trinitatische Häresie des Photius angreift . Auch im Gesetzbuch ( Dionysio-Hadriana ) , welches Papst Hadrian I.
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