Häufigste Wörter

B-VG

Übersicht

Wortart Keine Daten
Numerus Keine Daten
Genus Keine Daten
Worttrennung Keine Daten

Häufigkeit

Das Wort B-VG hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 67022. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 0.64 mal vor.

67017. norddeutscher
67018. Giesen
67019. jüdischem
67020. Motorwagen
67021. reiht
67022. B-VG
67023. Partituren
67024. Macy
67025. Nationalkomitee
67026. gehandelten
67027. entzünden

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

Kollokationen

  • B-VG )
  • ( B-VG )
  • B-VG ) .
  • 1 B-VG
  • 2 B-VG
  • 3 B-VG
  • des B-VG
  • 1 B-VG )
  • 2 B-VG )
  • B-VG .

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

B - VG

Abgeleitete Wörter

  • B-VG-Novelle

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Österreich
  • und nicht das , wie im Artikel 13 B-VG verheißene Finanzverfassungsgesetz , das eigentlich nur den Rahmen
  • ihm maßgeblich mitgestaltet worden . Das so genannte B-VG ( der Bindestrich grenzt es von auf Grund
  • zur Unterscheidung von der ursprünglichen Verfassung , dem B-VG , ohne Bindestrich geschrieben ! ) sind :
  • Kraft gesetzt . Nun galt wieder uneingeschränkt das B-VG . Den Übergang regelte das 2 . Verfassungs-Überleitungsgesetz
Österreich
  • Die in Artikel 12 Absatz 1 Ziffer 3 B-VG auch genannte „ Wiederbesiedelung “ betraf die Wiederherstellung
  • Prinzip ist in Artikel 2 Absatz 1 des B-VG verankert : „ Österreich ist ein Bundesstaat .
  • und Männern anzustreben ( Artikel 13 Absatz 3 B-VG ) . Diese Zielbestimmung wird für den Bund
  • nähere Spezifikation ) in Artikel 8 Absatz 1 B-VG als offizielle Staatssprache festgeschrieben . Der später ergänzte
Österreich
  • des Parlaments darstellt ( Art 122 Abs 1 B-VG ) , wählt der Nationalrat dessen Präsidenten (
  • Nationalrat dessen Präsidenten ( Art 122 Abs 4 B-VG ) . Außerdem kann der Nationalrat den Rechnungshof
  • der Wahl einzuberufen ( Art 27 Abs 2 B-VG ) . In der Sitzung erfolgt eine Angelobung
  • angehören müssen ( Abs . 1 und 2 B-VG ) . Die vierjährigen Legislaturperioden der Bundesversammlung sind
Österreich
  • Bundes-Verfassungsgesetz
  • 1920
  • Bundesverfassungsgesetz
  • Fassung
  • 67a
  • Bundesstaat eingerichtet wird ( Bundes-Verfassungsgesetz ) . Das B-VG wurde am 5 . Oktober 1920 im Staatsgesetzblatt
  • am 1 . Oktober 1920 das Bundes-Verfassungsgesetz ( B-VG ) zu beschließen , das am 10 .
  • dieses Land zu erwähnen . Das Bundes-Verfassungsgesetz ( B-VG ) wurde am 1 . Oktober 1920 von
  • . September 1958 ratifiziert . In einem das B-VG ändernden Bundesverfassungsgesetz vom 4 . März 1964 ist
Österreich
  • Amtszeit abgesetzt werden soll ( Abs . 6 B-VG ) und bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung (
  • der Fassung von Abs . 1 Bundes-Verfassungsgesetztes ( B-VG ) für die Nationalratswahl aufgrund von Landesgesetzen in
  • Genehmigung eines Bundesrechnungsabschlusses ( Art 42 Abs 5 B-VG ) . Der Bundesrat , der aus von
  • einer Gesamtänderung der Bundesverfassung ( Abs . 3 B-VG ) . Die Volksabstimmung über die Absetzung des
Österreich
  • Abs
  • Bundes-Verfassungsgesetzes
  • Art.
  • Bundes-Verfassungsgesetz
  • Grundsatzgesetzgebung
  • „ Proportionalausgleich “ , Art 26 Abs 2 B-VG , siehe unten ) . Nach Ansicht des
  • nach Art 20 Abs . 2 Z 5 B-VG weisungsfrei gestellt . Die Kommission besteht aus drei
  • ist ( Art 10 Abs 1 Z 11 B-VG , ausgenommen sind lediglich die Dienstrechte der Landes
  • . 2 bzw . 87 Abs . 3 B-VG verankert . Auch in der Schweiz folgt aus
Österreich
  • In Österreich ist das Verfassungsrecht im Bundes-Verfassungsgesetz ( B-VG ) kodifiziert und darüber hinaus in sonstigen sogenannten
  • Die Grundrechte der Bundesverfassung sind großteils nicht im B-VG selbst normiert . Da sich die Konstitutierende Nationalversammlung
  • Grundsätze der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit werden durch das Bundes-Verfassungsgesetz ( B-VG ) geregelt . Darüber hinaus haben die Länder
  • Bundesländern und dem Bund durch das Bundes-Verfassungsgesetz ( B-VG ) . Über die Einhaltung des EU-Vertrages wacht
Österreich
  • Leistungsnachweisen vom Bundespräsidenten einen Ehrenring erhalten . Gemäß B-VG genießt der Bundespräsident während seiner Amtszeit Immunität vor
  • wurde der Bundespräsident berechtigt , den Nationalrat aufzulösen B-VG ) . Bestehen blieb jedoch die Bindung an
  • Amtes des Bundespräsidenten in Österreich verhindert Art. 60 B-VG ( Direktwahl des Bundespräsidenten ) . Das republikanische
  • an , wird diese als Abstimmung abgehalten ( B-VG ) . Mit der Wahl des Bundespräsidenten darf
Österreich
  • Wien ) . In Ausübung der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit ( B-VG ) erkennt der Verfassungsgerichtshof über Beschwerden gegen Bescheide
  • eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof möglich ( Art 144 B-VG ) . Die Rechtsanwaltskammern in Österreich haben eigene
  • Verfassungswidrigkeit an den Verfassungsgerichtshof ( VfGH ) gemäß B-VG gerichtet werden . Aus dieser engen Anbindung an
  • wacht der Europäische Gerichtshof , über die des B-VG und der anderen Verfassungsgesetze der Verfassungsgerichtshof . →
Österreich
  • verlangt . Gemäß Art. 42 Abs . 5 B-VG hat der Bundesrat kein Mitwirkungsrecht bei Gesetzen ,
  • Mehrheit erforderlich , Art. 50 Abs . 4 B-VG ) Verfassungsgesetze und - bestimmungen , welche Artikel
  • Art. 140 Abs . 1 4 . Satz B-VG ) beim Verfassungsgerichtshof einzubringen . Außerdem können Bundesgesetze
  • der Bundesverfassung gemäß Art. 44 Abs . 3 B-VG einer Abstimmung durch das Bundesvolk zu unterziehen ,
Deutschland
  • ist genaugenommen überflüssig , da diesem schon im B-VG ( Art. 61 ) selbst eine weitere Berufsausübung
  • zum Schutz des Hausrechtes . Auch wenn das B-VG keinen Grundrechtskatalog enthält , tragen einige Bestimmungen „
  • sind zu begründen , um dem Legalitätsprinzip des B-VG zu entsprechen . Die Begründung ist allerdings nicht
  • vom Bundesvolk in einer Volksabstimmung die Änderung des B-VG genehmigt . Nach herrschender Ansicht handelte es sich
Deutschland
  • Einführung der Gesamtschule ( Art 14 Abs 6a B-VG ) : „ Die Gesetzgebung hat ein differenziertes
  • dass sich Gemeinden können ( Abs . 1 B-VG ) . Nähere Regelungen zu den Gemeindeverbände finden
  • den Verfassungsgesetzlichen Regelungen in Art. 14 und 14a B-VG finden sich Regelungen über die Schulorganisation im .
  • des Verfahrens ist in der Grundversorgungsvereinbarung Artikel 15a B-VG und in neun Landesgesetzen geregelt . Diese Regelungen
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung OK