Häufigste Wörter

Bundesgerichtshofes

Übersicht

Wortart Deklinierte Form
Numerus Keine Daten
Genus Keine Daten
Worttrennung Bun-des-ge-richts-ho-fes

Häufigkeit

Das Wort Bundesgerichtshofes hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 86648. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 0.46 mal vor.

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

Kollokationen

  • des Bundesgerichtshofes
  • Bundesgerichtshofes vom

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

ˌbʊndəsɡəˈʀɪçʦhoːfəs

Ähnlich klingende Wörter

Reime

Unterwörter

Worttrennung

Bun-des-ge-richts-ho-fes

In diesem Wort enthaltene Wörter

Abgeleitete Wörter

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Deutschland
  • benannten niedrigen Beweggrund . Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt Mordlust vor , wenn der Tötungsvorgang als
  • ebenfalls deutsche Urteile anerkennt . Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes genügt dafür , wenn „ im Wesentlichen gleichwertige
  • hoheitlichen Maßnahme ausgegangen sein . Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes genügt hierfür keine rein adäquat-kausale Verbindung zwischen der
  • geben . Dies bedeutet allerdings nach Ansicht des Bundesgerichtshofes nicht , dass Werbung für Prostitution generell unzulässig
Deutschland
  • Geschädigte können ihre Einsätze nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mit Rücksicht auf die Sittenwidrigkeit solcher Systeme nach
  • so kann diese Regelung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( BGH ) wirksam sein , sofern dies
  • ( repressive Online-Durchsuchung ) nicht . Innerhalb des Bundesgerichtshofes war die Zulässigkeit der Online-Durchsuchung umstritten . Zunächst
  • behandelnden Psychiater ) ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unzulässig . Wenn in einer Patientenverfügung Festlegungen für
Deutsches Kaiserreich
  • nur bestreitet . Der 5 . Strafsenat des Bundesgerichtshofes schloss sich dem 1992 an und entschied :
  • . Mantel war im 1 . Strafsenat des Bundesgerichtshofes tätig . Dieser Senat urteilte unter Mantels Beteiligung
  • dessen Präsidium zunächst dem 1 . Strafsenat des Bundesgerichtshofes zu ; zugleich war von Gerlach als Ermittlungsrichter
  • der in Leipzig ansässige 5 . Strafsenat des Bundesgerichtshofes im April 2002 diesen auf ( Az .
Adelsgeschlecht
  • . Er gehört dem VIII . Zivilsenat des Bundesgerichtshofes an , der zuständig ist für Kaufrecht ,
  • und gehörte dort dem IV . Zivilsenat des Bundesgerichtshofes an , der zuständig ist für Versicherungs -
  • 2000 wurde Gaier Richter im V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes , der vor allem für Grundstücksrecht zuständig ist
  • ernannt . Sie wurde dem V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zugewiesen , der für Grundstücks - und Wohnungseigentumsrecht
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