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Geschäftsbedingungen

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Übersetzungen

Deutsch Häufigkeit Dänisch
Geschäftsbedingungen
 
(in ca. 48% aller Fälle)
forretningsbetingelser
de Dieser Sektor verfügt über ein beachtliches Potential , jedoch wie jeder andere Handelszweig benötigt er bei seinen Geschäftsbedingungen eine vernünftige Stabilität .
da Det er en sektor med et betydeligt potentiale , men som alle andre erhverv må den have rimeligt stabile forretningsbetingelser at arbejde under .

Häufigkeit

Das Wort Geschäftsbedingungen hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 75158. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 0.55 mal vor.

75153. g/m
75154. Ayyubiden
75155. rei
75156. ms.
75157. artikuliert
75158. Geschäftsbedingungen
75159. Jitsu
75160. Erkennungsmerkmal
75161. Adeline
75162. aufsuchte
75163. selbstgebauten

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

  • AGB
  • Versicherungsbedingungen
  • Inhaltskontrolle
  • i.S.d.
  • handelsrechtlichen
  • WpHG
  • Formvorschriften
  • Gefährdungshaftung
  • handelsrechtliche
  • Legaldefinition
  • Haftungsbeschränkung
  • Rechnungslegungsvorschriften
  • schuldrechtliche
  • Vorschriften
  • Kontokorrent
  • InvG
  • Informationspflichten
  • Rechtsgeschäfte
  • Inhaberpapiere
  • Regelungen
  • ProdHaftG
  • Vergütungsanspruch
  • Rechtsfolgen
  • SolvV
  • Handelsgesetzbuches
  • Kündigungsfristen
  • HGB
  • Nebenbestimmungen
  • Kreditverträge
  • Sittenwidrigkeit
  • TzBfG
  • Ausschlussfristen
  • Versorgungsausgleich
  • Versicherungsvertrag
  • VOB/B
  • VVG
  • Vorsichtsprinzip
  • Verwaltungsvorschriften
  • Generalklausel
  • Vermögensschäden
  • rechtsgeschäftlichen
  • BGB
  • Willenserklärungen
  • Produkthaftung
  • Bereicherungsrecht
  • Kreditwesengesetzes
  • Sondervorschriften
  • Schuldners
  • Handelsgesetzbuchs
  • Solvabilitätsverordnung
  • ABGB
  • steuerrechtliche
  • Handelsgesetzbuch
  • Vertragstypen
  • Umsatzsteuergesetz
  • AGG
  • Nichtberechtigten
  • Betriebsvereinbarung
  • EGBGB
  • schuldrechtlichen
  • Versicherungsnehmers
  • Gewährleistungen
  • Kontrahierungszwang
  • BetrAVG
  • Niederstwertprinzip
  • Staatshaftung
  • Abgabenordnung
  • subsidiär
  • KStG
  • Schuldverhältnisse
  • Gleichbehandlungsgesetz
  • Widerrufsrecht
  • Sorgfaltspflicht
  • aufsichtsrechtlichen
  • Versicherungsvertragsgesetz
  • GBO
  • Schutzpflichten
  • Rechtswahl
  • Gleichheitssatz
  • Verwaltungsverfahren
  • Verfahrensvorschriften
  • Einkommensteuergesetzes
  • EGGVG
  • Rechtswirkungen
  • Teilungserklärung
  • KSchG
  • Versicherungsvertrages
  • Rechnungsabschluss
  • Verwaltungsverfahrensgesetz
  • GewO
  • entgeltliche
  • Versicherungsaufsichtsgesetz
  • Haftungsfragen
  • Leistungspflicht
  • gesetzliche
  • unterfallen
  • Vertragsfreiheit
  • Rechtsvorschriften
  • gesetzlichen
  • Steuerfestsetzung
  • Zeige 50 weitere
  • Zeige weniger

Kollokationen

  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Geschäftsbedingungen ( AGB
  • allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Geschäftsbedingungen der
  • Geschäftsbedingungen für

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

Geschäfts bedingungen

Abgeleitete Wörter

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

  • AGB:
    • Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • AGT:
    • Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Transporteure

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Deutschland
  • 1991 , mit der Herausgabe der „ Allgemeinen Geschäftsbedingungen “ endet die lange Geschichte der Postordnung .
  • die als privatwirtschaftliches Unternehmen ebenfalls nach „ Allgemeinen Geschäftsbedingungen “ handelt . Zur Postordnung in der DDR
  • veröffentlichte ferner ein Lehrbuch zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen , das auch ins Japanische übersetzt wurde .
  • des BAG lediglich die Rechtsqualität von " Allgemeinen Geschäftsbedingungen " . In England , Frankreich , Österreich
Deutschland
  • so genannte AGB-Pfandrecht der Kreditinstitute aus ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen . Mit diesem sich aus Nr . 21.1
  • Regelungen der Stimmrechtsvertretung ihrer Depotkunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen . Danach waren die Banken zur Stimmrechtsausübung der
  • . Meistens sind die Beförderungsbedingungen Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen . Es gibt in Deutschland hierzu auch die
  • ist unter Geltungsbereich zu lesen : Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Briefdienst ( Inland ) gelten für
Deutschland
  • , die meist das Kleingedruckte oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht durchlesen , um zu erfahren , wofür
  • der sogenannten ortsüblichen Einstellgebühren die nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Werkstätten fällig werden , wenn ein Auto
  • einer fest bestimmten Lieferungsfrist , wenn sie nach Geschäftsbedingungen geschlossen werden , die von dem Börsenvorstand für
  • haben . damit explizit noch einmal auf Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird .
Deutschland
  • Salvatorische Klauseln , um die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) sicherzustellen . Zunächst einmal liegt
  • jedoch den Verhaltenskodex , die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) und die technischen Verbesserungen von
  • eines Verhaltenskodex , dem eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) und technische Verbesserungen folgten .
  • nur die allgemeingültigen Bestimmungen etwa zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) und der spezifische Sprachgebrauch in
Deutschland
  • wurde festgestellt , dass manche Klauseln oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der entsprechenden Riesterverträge intransparent , fehlerhaft oder missverständlich
  • Willenserklärung des Beklagten keine Bedenken . Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen , so dass es auf ihre Wirksamkeit nicht
  • Rdio mit über 40 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Nutzer unzulässig benachteiligen würden und unwirksam seien
  • ständiger Rechtsprechung ab und Klauseln sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen objektiv auszulegen . Ein starrer Fristenplan enthält stets
Deutschland
  • vorliegt . Jenes ist der Regelfall . Allgemeine Geschäftsbedingungen sind jede für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten
  • Haftung oder Ausfallversicherung bieten solche Angebote in ihren Geschäftsbedingungen bisher nicht , vielmehr gelten entweder weitreichende Haftungsbeschränkungen
  • entfernen . Daher besteht das Bedürfnis , Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Kontrolle zu unterwerfen und bestimmten Klauseln die
  • einen eventuellen Widerspruch zu den ebenso vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen gesehen haben . Die Auslegung von Individualvereinbarungen erfolgt
Deutschland
  • Abs . 2 BGB ) . Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen Verkürzungsverbote für bestimmte Verjährungsfristen beim Kauf -
  • unterliegen sie grundsätzlich auch dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § ff . BGB . Im Unterschied
  • 1 BGB . Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders , Abs .
  • Auf die Grundschuldurkunde ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( ff . BGB ) anwendbar , wenn
Deutschland
  • ) geregelt . Den vertraglichen Rahmen gestalten Allgemeine Geschäftsbedingungen , nämlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung
  • kann öffentlich-rechtlich durch Satzung oder privat-rechtlich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt werden . Die Kommune ist insoweit frei
  • einer Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen , Geschäftsbedingungen und Versicherungsbedingungen für Spediteure und Frachtführer im nationalen
  • Geschäftsbedingungen für Kreditinstitute sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen , die
Unternehmen
  • des Anmeldeprozesses werden dem zukünftigen Mitglied die Allgemeinen Geschäftsbedingungen präsentiert . Darin enthalten ist auch der folgende
  • Regelungsmaterie des AGB-Gesetzes waren die so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen . Das Gesetz sollte verhindern , dass Unternehmen
  • kommen . Für den deutschen Markt wurden die Geschäftsbedingungen angepasst . Da das deutsche Recht keine Sammelklagen
  • dem Verweis , das sei durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens gedeckt . Der ehemalige Wiener Landespolizeikommandant
Deutsches Kaiserreich
  • zehn Staaten weltweit die im vergangenen Jahr die Geschäftsbedingungen für Unternehmen am meisten verbessert haben , nur
  • Es wurde die Unternehmensform geändert , die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst , das Management ausgewechselt und schließlich die
  • außerhalb der USA und Kanada haben nach den Geschäftsbedingungen von Facebook einen Vertrag mit dieser Gesellschaft ,
  • . Probleme gab es auch mit den restriktiven Geschäftsbedingungen in vergangenen Jahren . Im März 2004 entschied
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