Häufigste Wörter

Staatsrecht

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Häufigkeit

Das Wort Staatsrecht hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 38053. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 1.33 mal vor.

38048. Entschuldigung
38049. Fabel
38050. Lauffen
38051. Kadetten
38052. Borges
38053. Staatsrecht
38054. verstreuten
38055. Lohmar
38056. Windmühlen
38057. maximaler
38058. Sendeleistung

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

Kollokationen

  • Staatsrecht und
  • für Staatsrecht
  • und Staatsrecht
  • Staatsrecht der
  • Staatsrecht an der
  • das Staatsrecht
  • Staatsrecht , Verwaltungsrecht
  • Das Staatsrecht
  • für Staatsrecht und
  • Staatsrecht des
  • Staatsrecht ,
  • zum Staatsrecht
  • im Staatsrecht
  • Staatsrecht , Völkerrecht
  • für Staatsrecht an
  • und Staatsrecht an
  • Das Staatsrecht der

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

Abgeleitete Wörter

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Historiker
  • wertvoll . Neben seinen Arbeiten zur Epigraphik und Staatsrecht verfasste Herzog Arbeiten zur römischen Sprachwissenschaft und ihrer
  • . Von Bedeutung sind ferner Wesenbergs Studien zum Staatsrecht der römischen Republik . Seine „ Neuere deutsche
  • und Epigraphik , insbesondere die Staatsverwaltung und das Staatsrecht . Seine Arbeiten galten etwa den griechischen Volksbeschlüsse
  • Lehrbücher und Pamphlete zum römischen Privat - und Staatsrecht . Er beschäftigte sich außerdem mit Rechtsquellen aus
Historiker
  • 3-17-014369-7 . Ernst Rudolf Huber : Quellen zum Staatsrecht der Neuzeit , 2 Bde. , Tübingen 1949-1951
  • in : Ernst Rudolf Huber : Quellen zum Staatsrecht der Neuzeit , Bd . II : Deutsche
  • dem Titel Kompendium der österreichischen Rechtsgeschichte ) Österreichisches Staatsrecht , Wien 1891 ( 2 . Aufl .
  • Stuttgart 1921 . Johann Jacob Moser : Teutsches Staatsrecht , Theil 11 , Kapitel 29 - 34
Historiker
  • er einem Ruf nach Heidelberg als Ordinarius für Staatsrecht . Wegen seiner jüdischen Wurzeln wurde er von
  • bis 1930 als Professor für Völker - und Staatsrecht an der Universität Krakau , an der er
  • Im Jahre 1939 wurde er Doçent und lehrte Staatsrecht an der Universität Ankara . 1941 wurde er
  • hatte , wurde er dort 1917 Professor für Staatsrecht . 1929 schließlich wurde er an der Columbia
Historiker
  • DDR , wurde Will als ordentliche Professorin für Staatsrecht an der Humboldt-Universität berufen . Von 1990 bis
  • war anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staatsrecht an der Universität Köln tätig . Dort wurde
  • eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln . Blank war von
  • 1994 ist er Honorarprofessor mit einem Lehrauftrag für Staatsrecht an der Universität Bern und seit 2003 Dozent
Historiker
  • bis 1911 studierte er Geschichte , Philosophie , Staatsrecht und Germanistik an den Universitäten von Berlin ,
  • studierte 1947 bis 1954 Soziologie , Philosophie und Staatsrecht an der Universität Göttingen und Universität Durham .
  • und der Universität Heidelberg Politikwissenschaft , Geschichte , Staatsrecht und Philosophie . 1975 wurde er bei Dolf
  • an den Universitäten Bonn und Freiburg Politik , Staatsrecht und Germanistik studierte . Der Abschluss folgte im
Jurist
  • Staatsgerichtshof . Öffentliches Recht : ein Basislehrbuch zum Staatsrecht , Verwaltungsrecht und Europarecht mit Übungsfällen , 8.
  • - und Fischereikunde Bürgerliches Recht , Strafrecht , Staatsrecht , Verwaltungsrecht , Arbeitsrecht , Sozialrecht , Tarifrecht
  • Methodik der Rechtsanwendung Öffentliches Recht ( insbes . Staatsrecht , Europarecht , allg . Staatslehre , Verwaltungsrecht
  • , Kriminologie und Strafrecht Pache , Eckhard , Staatsrecht , Völkerrecht , Internationales Wirtschaftsrecht , Wirtschaftsverwaltungsrecht Remien
Jurist
  • 1989 Ulrich Häfelin , Berufung zum Assistenzprofessor für Staatsrecht , Verfassungsgeschichte , Verwaltungsrecht , allgemeine Staatslehre 1963
  • Im darauffolgenden Jahr wurde Kölz zum Professor für Staatsrecht , Verwaltungsrecht und Verfassungsgeschichte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
  • im selben Jahr wurde er als Ordinarius für Staatsrecht , Verwaltungsrecht , Kirchenrecht , Allgemeine Rechtslehre und
  • des Universitätsprofessors René Marcic an der Lehrkanzel für Staatsrecht , österreichisches Verfassungsrecht und Rechtsphilosophie an der Universität
Deutschland
  • Schnittmenge . Nach einer weiteren Auffassung umfasst das Staatsrecht das gesamte öffentliche Recht , insbesondere das Verwaltungsrecht
  • konstitutionalisiert als die WTO . Im Gegensatz zum Staatsrecht kann im Völkerrecht eine Konstitutionalisierung auch ohne Staatsbildung
  • , das Familien - und Hausrecht , das Staatsrecht und das Völkerrecht aufbauen . Für die Naturrechtler
  • überschaubare Menge von Rechtsnormen ( vgl . auch Staatsrecht , Völkerrecht ) . Es gibt in Deutschland
Deutschland
  • Achim , ISBN 3-8168-1014-4 . Alfred Katz : Staatsrecht . Grundkurs im öffentlichen Recht , C.F. Müller
  • Schlink ( Hrsg . ) : Grundrechte . Staatsrecht II . 28 . Auflage , C.F. Müller
  • Bodo Pieroth , Bernhard Schlink : Grundrechte . Staatsrecht II . 28 . Auflage . Müller Verlag
  • Bodo Pieroth , Bernhard Schlink : Grundrechte . Staatsrecht II . 22 . Auflage , C. F.
Philosophie
  • ist , welche ihre Herrschaftsmacht begrenzt . Im Staatsrecht wird der Begriff Verfassungsstaat überwiegend in einem engen
  • , der Gegenbegriff zur Dezisivstimme . Im älteren Staatsrecht kam das Deliberationsrecht z. B. den Ständen oder
  • . Dabei ist zu beachten , dass im Staatsrecht der Staat eher als Normengefüge verstanden wird ,
  • und wird als der Beginn der durch das Staatsrecht gesicherten Religionsfreiheit in Polen betrachtet . In der
Theologe
  • , 2 Bde . . 1886 Das preussische Staatsrecht - auf Grundlage des deutschen Staatsrechts . Leipzig
  • . Lehrbuch des Kirchenrechts ( 1888 ) Das Staatsrecht des Deutschen Reichs . 2 Bände ( 1895-1897
  • , Ueber die oberste Herrschergewalt nach dem moslimischen Staatsrecht , Abhandlungen der philosophisch-philologischen Classe der königlich bayerischen
  • In : Hirths : Annalen . 1873 Das Staatsrecht des Deutschen Reichs . 3 Bände . Laupp
Zeitschrift
  • Schrift , Zagreb 1861 Fragmente aus dem kroatischen Staatsrecht , Wien 1861 die Ausgabe des von ihm
  • ( ) . Beiträge zur Politik und zum Staatsrecht . Erste Sammlung . Berlin 1831 Über Ursachen
  • reaktiviert . Seine Kommentare und Schriften zum bremischen Staatsrecht von 1904 , 1914 und 1918 sind heute
  • John Scheid : Rom und das Reich . Staatsrecht , Religion , Heerwesen , Verwaltung , Gesellschaft
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