Häufigste Wörter

Kirchenrecht

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Übersetzungen

Deutsch Häufigkeit Rumänisch
Kirchenrecht
 
(in ca. 79% aller Fälle)
canonică
de Warum regelt das Kirchenrecht die Rechte von nicht-katholischen Bürgern ?
ro De ce legislaţia canonică guvernează drepturile cetăţenilor care nu sunt catolici ?
Deutsch Häufigkeit Slowakisch
Kirchenrecht
 
(in ca. 87% aller Fälle)
kánonické
de Wie kann es sein , dass in Polen , welches die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit beansprucht , das Kirchenrecht Vorrang vor dem durch das nationale Parlament begründeten Gesetz hat ?
sk Ako je možné , že v Poľsku , ktoré vyhlasuje , že dodržiava právny poriadok , má kánonické právo prednosť pred zákonmi národného parlamentu ?

Häufigkeit

Das Wort Kirchenrecht hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 22418. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 2.56 mal vor.

22413. Jugendorganisation
22414. upon
22415. Montreux
22416. Schutt
22417. Erstveröffentlichung
22418. Kirchenrecht
22419. Tageslicht
22420. ts
22421. Chromosomenzahl
22422. 425
22423. XXI

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

Kollokationen

  • für Kirchenrecht
  • und Kirchenrecht
  • Kirchenrecht und
  • Kirchenrecht an der
  • das Kirchenrecht
  • dem Kirchenrecht
  • im Kirchenrecht
  • für Kirchenrecht an der
  • Kirchenrecht in
  • in Kirchenrecht
  • Kirchenrecht an der Universität
  • für Kirchenrecht und
  • Kirchenrecht der
  • und Kirchenrecht an
  • zum Kirchenrecht
  • und Kirchenrecht an der
  • Fach Kirchenrecht
  • Kirchenrecht ,
  • ( Kirchenrecht )
  • für Kirchenrecht an der Universität
  • Kirchenrecht . Er
  • Kirchenrecht an der Päpstlichen
  • und Kirchenrecht an der Universität
  • für Kirchenrecht in
  • Kirchenrecht an der Theologischen
  • und Kirchenrecht in

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

Abgeleitete Wörter

  • Kirchenrechtes
  • Kirchenrechtlern
  • Kirchenrecht/Staatskirchenrecht

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Theologe
  • und wurde 1722 Doktor in Zivil - und Kirchenrecht . Am 23 . Dezember 1730 erhielt er
  • an der Wiener Universität , wo er vorher Kirchenrecht studiert hatte und den Grad eines Doctor decretorum
  • konnte er den Doktortitel in Zivil - und Kirchenrecht erwerben . Am 31 . Dezember 1808 hatte
  • studiert und einen Doktor in Zivil - und Kirchenrecht erworben hatte , war er ab 1693 als
Theologe
  • Lateranuniversität in Rom fort und promovierte dort in Kirchenrecht und am Angelicum in Theologie . Am 1
  • 1976 bis 1981 absolvierte er ein Promotionsstudium in Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom .
  • in Barmen tätig . Ab 1925 studierte er Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom und
  • . Anschließend studierte er von 1939 bis 1943 Kirchenrecht und Zivilrecht an der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom
Theologe
  • Schriften befasste er sich mit praktischer Theologie , Kirchenrecht , Kirchengeschichte und Naturphilosophie in Verbindung zum Christentum
  • unter anderem zu Religionsgeschichte und Religionsphänomenologie , zu Kirchenrecht , zur Theologie Calvins und Schleiermachers , zu
  • vor allem Vorlesungen zur Dogmatik , Polemik , Kirchenrecht und biblische Hermeneutik . Wyttenbach war ein dogmatischer
  • vorzugsweise mit der Theologie , besonders mit dem Kirchenrecht , der biblischen Exegese und den orientalischen Sprachen
Theologe
  • und Hoherpriester “ bei Florenz , studierte er Kirchenrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und erwarb das Lizentiat
  • Rom und beendete das Studium mit Doktortiteln in Kirchenrecht , Philosophie und Theologie . So war er
  • Doktortitel in Philosophie , in Theologie und in Kirchenrecht an der Universität von Ottawa . Von 1907
  • wo er in Katholischer Theologie , Philosophie und Kirchenrecht promoviert wurde . Seit dem 10 . Mai
Theologe
  • Bannkreis
  • Barion
  • Marschler
  • Schmitts
  • Puza
  • Kirchenrechts ( neueste Auflage ) Adalbert Erler : Kirchenrecht , 5 . Auflage , 1983 Georg May
  • ; Werner Hofmann ; Hans-Peter Hübner : Evangelisches Kirchenrecht in Bayern , München : Claudius 1994 .
  • S. 326-331 . Albert M. Königer : Katholisches Kirchenrecht . Mit Berücksichtigung des deutschen Staatsbürgerrechtes . Herder
  • 1931 . Horst Fuhrmann : Stephan Kuttner : Kirchenrecht als Harmonielehre . In : Ders . Menschen
Theologe
  • Priester geweiht . 1860 lehrte er als Professor Kirchenrecht an der Warschauer Akademie . 1877 bis 1883
  • . Von 1864 an war er Professor für Kirchenrecht am Königlichen Lyceum in Passau und von 1865
  • Ab 1830 war er Professor für Kirchengeschichte und Kirchenrecht am Priesterseminar in Trier . 1836 wurde er
  • , im Jahre 1889 und im Jahre 1890 Kirchenrecht , von 1862 bis 1907 Pastoraltheologie , von
Theologe
  • . Seit 2000 ist Rüdiger Althaus Professor für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Paderborn . Seine Habilitationsschrift
  • Krämer ( * 1942 ) , Professor für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Trier und Diözesanrichter im
  • Jünkerath . Nach wissenschaftlicher Assistenz am Lehrstuhl für Kirchenrecht bei Hubert Socha an der Theologischen Fakultät Trier
  • 1997 wurde er zum Professor für Kirchengeschichte und Kirchenrecht an der Theologischen Universität Apeldoorn berufen und wurde
Deutschland
  • § 1-3 , es ist demnach Nach dem Kirchenrecht unterscheidet man innerhalb der Ordensinstitute und Ordensgemeinschaften verschiedene
  • ( das Kirchengebäude ) hat Rechtspersönlichkeit nach dem Kirchenrecht . Er ist als juristische Person unter dem
  • Entsprechend den älteren Regelungen sieht auch das aktuelle Kirchenrecht für einen Priester , der sich des sexuellen
  • heutigen republikanisch-demokratischen Wahlverfahrens angesehen werden . Im katholischen Kirchenrecht ist die Präsentation verbindlich ausgestaltet . Inhaber eines
Jurist
  • XIII . hat grundlegende Schriften zur Kirchenverfassung und Kirchenrecht hinterlassen : Immortale Dei , Diuturnum illud ,
  • : Cura religionis magistratus christiani . Studien zum Kirchenrecht im Luthertum des 17 . Jahrhunderts , insbesondere
  • . Tabula Martiniana Decreti ; eine Sammlung zum Kirchenrecht Sermones de tempore , de sanctis ; eine
  • . Cura religionis Magistratus Christiani : Studien zum Kirchenrecht im Luthertum des 17 . Jahrhunderts , insbesondere
Jurist
  • als Nachfolger von Emil Sehling ordentlicher Professor für Kirchenrecht , deutsche und bayrische Rechtsgeschichte an der Universität
  • Berufung zum Extraordinarius für Staatsrecht , Völkerrecht und Kirchenrecht 1902 , Rücktritt 1922 Hermann Ferdinand Hitzig ,
  • etatmäßiger außerordentlicher Hochschulprofessor von 1915 bis 1917 für Kirchenrecht , Staatsrecht und Verwaltungsrecht in Regensburg . Danach
  • Fleiner , zum Ordinarius für öffentliches Recht und Kirchenrecht 1915 , Emeritierung 1936 Ernst Hafter , Berufung
Jurist
  • wurde er endgültig emeritiert . Feines Forschungsschwerpunkte waren Kirchenrecht , Handelsrecht , deutsche Rechtsgeschichte . Er war
  • , seitdem ist er Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht , insbesondere Verwaltungsrecht sowie Kirchliche Rechtsgeschichte an der
  • Deutsche Rechtsgeschichte , Bürgerliches Recht , Handelsrecht und Kirchenrecht erhielt . Kurz vor seiner Emeritierung starb Conrad
  • Bürgerliches Recht , Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht angenommen . Seit 2009 ist er Gastprofessor an
Historiker
  • Nachruf ) . In : Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht . Bd . 11 , 1965 , ,
  • ( 1944-1953 ) , " Archiv für katholisches Kirchenrecht " ( 1947 ) , " Historisches Jahrbuch
  • affectio papalis . In : Archiv für katholisches Kirchenrecht . 109 . 1929 , S. 127-177
  • . † . In : Archiv für Katholisches Kirchenrecht - AkathKR Band 139 . Jahrgang 1970 .
Historiker
  • verfasste zahlreiche Schriften zur örtlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht . Außerdem veröffentlichte er Werke zur Geschichte der
  • er emeritiert . Aymans veröffentlichte maßgebliche Werke zum Kirchenrecht . Vor allem hat er die Neubearbeitung des
  • populären Dolomiten-Führer und veröffentlichte neben wissenschaftlichen Arbeiten zum Kirchenrecht auch zahlreiche Aufsätze zu Themen der Alpinistik .
  • Themen des Mittelalters wie Ablasshandel , Kreuzzugsurkunden , Kirchenrecht sowie die politische Geschichte Frankreichs . Zudem forschte
Titularbistum
  • ist der Begriff weitgehend ungebräuchlich geworden . Das Kirchenrecht schreibt in can . 1031 CIC jedoch weiterhin
  • von einer anderen Pfarrei vertreten . Nach dem Kirchenrecht kann derartigen Gemeinden gemäß can . 516 ,
  • einer Gruppe von Priestern . Das allgemeine katholische Kirchenrecht nennt : 1 . in can . 352
  • . Die Apostasie im römisch-katholischen Verständnis bzw . Kirchenrecht wird im Can . 751 Satz 2 Codex
Titularbistum
  • die römisch-katholische Kirche vor allem Rechtskontinuität , das Kirchenrecht für sie konstitutiv . Die Frage nach dem
  • Covenant marriage eine wichtige Rolle spielte . Das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche benennt Gründe , die das
  • . paroecia personalis ) ist gemäß dem katholischen Kirchenrecht eine besondere Organisationsform der Pfarrei . Während die
  • Kirche beauftragt seelsorgliche Aufgaben wahrnehmen . Das katholische Kirchenrecht unterscheidet zwei Begriffe : Zum einen Seelsorge (
Bischof
  • von Mindener Gegenbischöfen die versuchten gegen den nach Kirchenrecht vom Papst bestellten Bischof zu regieren . Der
  • die Privilegien des Ordens und auch gegen das Kirchenrecht verstoßend , fanden die ersten Verhöre der Ordensbruder
  • päpstlichen Autorität durch diese führten und damit nach Kirchenrecht die Rücknahme der Exkommunikation am 24 . Januar
  • gesamten englischen Klerus wegen angeblicher Verstöße gegen das Kirchenrecht . Im Januar 1531 zwang Heinrich VIII .
Familienname
  • Bodem ( Dogmatik ) , Peter Boekholt ( Kirchenrecht ) , Karl Bopp ( Pastoraltheologie ) ,
  • Professor für Theologie 1838-1844 , für Kirchengeschichte und Kirchenrecht 1844-1852 Johann Matthias Watterich ( 1826-1904 ) ,
  • und Professor am Lyceum Hosium für Kirchengeschichte und Kirchenrecht Eduard Regenbrecht ( 1792-1849 ) , Rechtswissenschaftler ,
  • ) , Theologe , em . Professor für Kirchenrecht an der Hochschule Brixen Herbert Paulmichl ( *
Politiker
  • 1995 war er Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Fachvertreter Kirchenrecht . Schmitz war ferner einer der wichtigen Berater
  • kirchlichenpolitischen Macht . Ferner war er Referent für Kirchenrecht in der von Hans Frank gegründeten nationalsozialistischen Akademie
  • 2004 war er Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für katholisches Kirchenrecht in der Bundesrepublik Deutschland . Am 30 .
  • . Im Jahre 1933 wurde Werner Referent für Kirchenrecht in der Reichsleitung der Deutschen Christen . Nach
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