Häufigste Wörter

Rechtsgeschäfte

Übersicht

Wortart Keine Daten
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Genus Keine Daten
Worttrennung Keine Daten

Häufigkeit

Das Wort Rechtsgeschäfte hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 92932. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 0.42 mal vor.

92927. herrschaftlicher
92928. Geburtsstätte
92929. Notgeld
92930. planmäßiger
92931. gestatteten
92932. Rechtsgeschäfte
92933. Ovids
92934. Philatelisten
92935. Lamoral
92936. Pamuk
92937. Springreiterin

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

Kollokationen

  • Rechtsgeschäfte , die

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

Rechts geschäfte

Abgeleitete Wörter

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Kartenspiel
  • Fahr nach 879jährigem Diskurs wieder befähigt , eigene Rechtsgeschäfte abzuschliessen . Eine erste Urkunde stammte aus dem
  • bzw . aus dem Jahr 1381 behandeln Rottweiler Rechtsgeschäfte . Inhaltlich handelt es sich bei den „
  • ihre Gründung durch Urkunden belegt ist oder wenn Rechtsgeschäfte , die mit dem Ort in Verbindung stehen
  • Bischöfe tritt er nur auf , wenn diese Rechtsgeschäfte im Raum Linz tätigten . Er dürfte wohl
Recht
  • Willenserklärungen
  • einseitige
  • Trennungsprinzip
  • Rechtshandlungen
  • Vertretungsmacht
  • und Pflichten und nicht die einzelnen Willenserklärungen . Rechtsgeschäfte bestehen aus mindestens einer Willenserklärung und sind auf
  • Vorschrift findet unter bestimmten Voraussetzungen auch auf einseitige Rechtsgeschäfte Anwendung , sofern es sich um empfangsbedürftige Willenserklärungen
  • Gesetz Leistungspflichten an , etwa indem es einseitige Rechtsgeschäfte ( Auslobung ) anerkennt oder im Bereicherungsrecht ,
  • BGB trägt der Tatsache Rechnung , dass einseitige Rechtsgeschäfte , die durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht vorgenommen
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