Häufigste Wörter

privatrechtliche

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Übersetzungen

Deutsch Häufigkeit Niederländisch
privatrechtliche
 
(in ca. 38% aller Fälle)
privaatrechtelijke
de Dieser privatrechtliche Vertrag beinhaltet keinen wirksamen Drittschutz in rechtlicher Hinsicht , weder für den einzelnen Bürger , jede einzelne Bürgerin , die von dem Bereich der freiwilligen Vereinbarung betroffen ist , noch für alle anderen Industriebetriebe , Unternehmen , die in diesem Bereich tätig sind .
nl Een dergelijke privaatrechtelijke overeenkomst waarborgt geen doeltreffende wettelijke bescherming van derden , noch de individuele burger die met het convenant te maken heeft , noch de andere industriële ondernemingen die op dat gebied bedrijvig zijn .

Häufigkeit

Das Wort privatrechtliche hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 83922. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 0.48 mal vor.

83917. Schnoor
83918. resultierend
83919. Spinnentiere
83920. ausgetrocknet
83921. Stadtbusse
83922. privatrechtliche
83923. erloschene
83924. Boxsport
83925. eindrucksvollsten
83926. Newbury
83927. Waffenrock

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

Kollokationen

  • eine privatrechtliche
  • die privatrechtliche
  • privatrechtliche Stiftung

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

Abgeleitete Wörter

  • privatrechtlichem
  • Internationalprivatrechtliche

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

Keine

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Unternehmen
  • privatrechtliche Stiftung , die 1994 von dem Duisburger Unternehmer
  • 1905 gegründet . 1983 entstand aus dieser die privatrechtliche Stiftung Centralbibliothek für Blinde . Der gemeinnützige Verein
  • . Trägerin der Bibliothek war bis 1999 die privatrechtliche Stiftung Bibliothek für Zeitgeschichte . Seit 2000 ist
  • Hamburgische Kulturstiftung ist eine im Jahr 1988 gegründete privatrechtliche Stiftung mit Sitz in Hamburg , die die
Unternehmen
  • Eine Aktiengesellschaft ( kurz AG ) ist eine privatrechtliche Vereinigung . Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft
  • 2007 wurden die Teilbereiche der Post an die privatrechtliche Holdinggesellschaft Japan Post Holdings übertragen und das Staatsunternehmen
  • geschlossen . Zuvor wurde die DFS in einer privatrechtliche Organisationsform als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet .
  • und die GmbH bzw . die Aktiengesellschaft als privatrechtliche Rechtsformen . Möglich ist auch eine Kooperation über
Deutschland
  • , durchgeführt werden . ( 2 ) Auf privatrechtliche Ansprüche ist dieses Bundesgesetz nur anzuwenden , wenn
  • die Koalitionsfreiheit im Arbeitsleben regelt und davon abweichende privatrechtliche Vereinbarungen für nichtig erklärt . Weitere Ausnahmen befinden
  • ( VOB/B ) und C ebenfalls häufig in privatrechtliche Verträge einbezogen . Ihre Regelungen haben den Charakter
  • Heimfall des Stiftungsvermögens an den Staat . Für privatrechtliche Stiftungen regelt BGB den Vermögensanfall und ordnet -
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  • wird nicht ewig gewährt ( wie etwa das privatrechtliche Eigentum ) . Der Schutz des Werkes beginnt
  • die Scheidung ausdrücklich erlaubt , und auch die privatrechtliche Stellung der Frau , die sich im Verlauf
  • Opfers einig werden . Es wurden zwischen beiden privatrechtliche Sühneverträge abgeschlossen . Der geistesgeschichtliche Hintergrund ist der
  • ergänzt durch Gerichtsurkunden , die ebenfalls vor allem privatrechtliche Tatbestände zum Anlass haben , aber auch Einblick
Soziologie
  • gesetzlich als Kammern bezeichnet , die oft durch privatrechtliche Vereine ergänzt werden . Als „ große Kammern
  • Elternvertretung gibt , werden Eltern hier nur durch privatrechtliche Elternorganisationen vertreten . Diese heißen Elternverband ( z.
  • ) . Länder , Gemeinden , Bürger und privatrechtliche Institutionen dürfen die Bundesdienstflagge genauso wenig verwenden wie
  • Eigentum der Städte und Bundesländer , aber dennoch privatrechtliche Unternehmen , die untereinander in intensivem Wettbewerb stehen
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