Häufigste Wörter

Kassenärztlichen

Übersicht

Wortart Keine Daten
Numerus Keine Daten
Genus Keine Daten
Worttrennung Keine Daten

Häufigkeit

Das Wort Kassenärztlichen hat unter den 100.000 häufigsten Wörtern den Rang 86360. Pro eine Million Wörter kommt es durchschnittlich 0.46 mal vor.

86355. gelegentlicher
86356. Farmland
86357. ehrlichen
86358. Tiraspol
86359. einstündige
86360. Kassenärztlichen
86361. Funès
86362. Scherzer
86363. Mentors
86364. Superheld
86365. Holub

Semantik

Semantisch ähnliche Wörter

Kollokationen

  • der Kassenärztlichen
  • Kassenärztlichen Vereinigung
  • Kassenärztlichen Vereinigungen
  • der Kassenärztlichen Vereinigung
  • der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
  • die Kassenärztlichen
  • den Kassenärztlichen Vereinigungen
  • die Kassenärztlichen Vereinigungen
  • der Kassenärztlichen Vereinigungen

Ortographie

Orthographisch ähnliche Wörter

Betonung

Betonung

Keine Daten

Ähnlich klingende Wörter

Keine Daten

Reime

Keine Daten

Unterwörter

Worttrennung

Keine Daten

In diesem Wort enthaltene Wörter

Abgeleitete Wörter

Eigennamen

Personen

Keine

Verwendung in anderen Quellen

Sprichwörter

Keine

Abkürzung für

Keine

Enthalten in Abkürzungen

  • KV:
    • Kassenärztlichen Vereinigung
  • KVB:
    • Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
  • KBV:
    • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • KVD:
    • Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands
  • KVN:
    • Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen

Filme

Keine

Lieder

Keine

Bedeutungen

Sinn Kontext Beispiele
Mozart
  • vom Institut der Deutschen Zahnärzte im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ( KV ) und der Bundeszahnärztekammer .
  • Der BDC verhandelt für seine Mitglieder bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ( KBV ) , der Bundesärztekammer (
  • der Westdeutschen Ärztekammern hervorgegangen . Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unterhält die Bundesärztekammer das Ärztliche Zentrum für
  • Bundesärztekammer ( Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern ) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung . Es erscheint im Deutschen Ärzte-Verlag GmbH
Mozart
  • Mitglieder einer Krankenkasse im betreffenden Bundesland . Die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verteilen gemäß dem Honorarverteilungsmaßstab (
  • paritätisch mit Vertretern der Krankenkassen und Vertretern der Kassenärztlichen bzw . Kassenzahnärztlichen Vereinigung besetzt ist und an
  • beschlossen . Ergänzend können kollektive Ergänzungsverträge gemäß zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen bzw . Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die gemeinsamen Prüfgremien der Krankenkassen und Kassenärztlichen bzw . Kassenzahnärztlichen Vereinigungen , und er kann
Politiker
  • dem Krieg übernahm sie eine Bürotätigkeit bei der Kassenärztlichen Vereinigung . 1926 trat sie in die Badische
  • ihm jedoch versagt . Gegen den Protest der Kassenärztlichen Vereinigung Unterfrankens und des Deutschen Gewerkschaftsbundes erhielt Hellmuth
  • Ärzteverbände , der zugleich den Vorstand der Berliner Kassenärztlichen Vereinigung bildete . 1933/34 beteiligte Villain sich in
  • des Hamburger Hartmannbundes und der örtlichen Landesstelle der Kassenärztlichen Vereinigung . Als Hamburger „ Ärzteführer “ war
Deutschland
  • Nordrhein-Westfalen ) vertragliche Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen , die zum Ziel haben , formale
  • von Rechten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung und den Kassenärztlichen Vereinigungen . Auf europäischer Ebene gibt es die
  • Kassenleistungen . Diese Bewertung gilt im Abrechnungssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen und der gesetzlichen Krankenkassen . Im neuen
  • Leistungserbringern und Krankenkassen konnten nur mit Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigungen abgeschlossen werden . Hier schienen die Tendenzen
Medizin
  • erbracht wurden , wurden dem Arzt von der Kassenärztlichen Vereinigung nur abgestaffelt vergütet ; Leistungen innerhalb der
  • Ein Vertragsarzt hat alle fünf Jahre gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung den Nachweis zu erbringen , dass er
  • - Verträgen , die zu den Honorarzahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung lediglich eine vergleichsweise geringe Zusatzvergütung beinhalten )
  • im Behandlungsvertrag und im Abrechnungsverhältnis zu der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung die Ärzte selbständig auf und rechnen jeder
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